Gesellschaftsvertrag und Satzung der Public Value Technologies GmbH

Anfrage an: Südwestrundfunk

den Gesellschaftsvertrag sowie die Satzung der Public Value Technologies GmbH, von der in der Pressemitteilung "BR und SWR gründen gemeinsame Tochter für digitale Produktentwicklung" des Bayerischen Rundfunk vom 16. Dezember 2021 [1] berichtet wird.

[1] https://www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/br-rundfunkrat-tochtergesellschaft-100.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Dezember 2021
  • Frist
    19. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Gesellscha…
An Südwestrundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesellschaftsvertrag und Satzung der Public Value Technologies GmbH [#235838]
Datum
17. Dezember 2021 11:59
An
Südwestrundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Gesellschaftsvertrag sowie die Satzung der Public Value Technologies GmbH, von der in der Pressemitteilung "BR und SWR gründen gemeinsame Tochter für digitale Produktentwicklung" des Bayerischen Rundfunk vom 16. Dezember 2021 [1] berichtet wird. [1] https://www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/br-rundfunkrat-tochtergesellschaft-100.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Südwestrundfunk
Vielen Dank für Ihre Nachricht an den Südwestrundfunk, die wir schnellst möglich bearbeiten. Wir freuen uns über I…
Von
Südwestrundfunk
Betreff
Automatische Antwort: Gesellschaftsvertrag und Satzung der Public Value Technologies GmbH [#235838]
Datum
17. Dezember 2021 11:59
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht an den Südwestrundfunk, die wir schnellst möglich bearbeiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Programm und die zahlreichen Mails, die wir bekommen. Bitte beachten Sie: unaufgefordert eingesandte Pressemitteilungen und Werbung werden ungelesen gelöscht. Freundliche Grüße
Südwestrundfunk
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail an den Südwestrundfunk, bei der Sie sich auf das LIFG…
Von
Südwestrundfunk
Betreff
AW: Gesellschaftsvertrag und Satzung der Public Value Technologies GmbH [#235838]
Datum
11. Januar 2022 08:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail an den Südwestrundfunk, bei der Sie sich auf das LIFG beziehen. Dieses Gesetz findet nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 LIFG auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur Anwendung, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist. Da eine solche staatsvertragliche Regelung für den SWR bisher nicht existiert, ist das Gesetz derzeit nicht auf den SWR anwendbar. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Unterhaltung mit unseren Programmen! Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesellschaftsvertrag und Satzung der Public Value Technologies GmbH“ [#235838]
Datum
11. Januar 2022 12:34
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235838/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht abgelehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235838.pdf Anfragenr: 235838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235838/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesellschaftsvertrag und Satzung der Public Value Technologies GmbH“ [#235838]
Datum
11. Januar 2022 12:34
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit -Az.: 0221.4-15/275- Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 17…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit -Az.: 0221.4-15/275-
Datum
10. Februar 2022 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
648,9 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 17. Dezember 201. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen