Gesetz für mehr Freiheiten von Geimpften und Genesenen, hier Einengung auf PCR und POC Test

Sehr geehrte Damen und Herren des Justizminisiteriums,
Sehr verwundert hat mich als Arzt die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen.
Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt)
Viele meiner Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten.
Außerdem setzt sich das Ministerium bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-besondere-regeln-fuer-geimpfte.pdf Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/138260
Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID-19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC
Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen auch aus meiner eigenen Praxis sowie den internationalen und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar auch Patienten einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint - wie auch international bewertet - eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Mai 2021
  • Frist
    9. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Her…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz für mehr Freiheiten von Geimpften und Genesenen, hier Einengung auf PCR und POC Test [#220010]
Datum
7. Mai 2021 17:28
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren des Justizminisiteriums, Sehr verwundert hat mich als Arzt die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele meiner Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das Ministerium bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-besondere-regeln-fuer-geimpfte.pdf Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/forum/138260 Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID-19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen auch aus meiner eigenen Praxis sowie den internationalen und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar auch Patienten einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint - wie auch international bewertet - eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220010/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten…
An Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesetz für mehr Freiheiten von Geimpften und Genesenen, hier Einengung auf PCR und POC Test [#220010]
Datum
11. Mai 2021 23:20
An
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie-gut-sind-wir-sechs-monate-nach-infektion-oder-impfung-geschuetzt/ Um eine schnelle Änderung der bestehenden Eingrenzungen sollte man sich bemühen, da sonst Klagewellen wohl unvermeidlich sind. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220010/

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Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Mai 2021. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage a…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Gesetz für mehr Freiheiten von Geimpften und Genesenen, hier Einengung auf PCR und POC Test [#220010], Antragsteller/in Antragsteller/in - BMJV-ID: [22478002]
Datum
14. Mai 2021 06:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 7. Mai 2021. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Das Thema, welches Sie in Ihrer Anfrage ansprechen, fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Gesundheit 11055 Berlin Telefon: 03018 441-0 Telefax: 03018 441-1921 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmg.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen