Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)
Auslieferung an das Ausland
§ 2 Grundsatz
(3) Ausländer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind.
Die Begriffe der „Deutschen“ und der „deutschen Volkszugehörigkeit“ nach Art.116.1.
Art.116.1 enthält die Legaldefinition dafür, wer nach dem Grundgesetz Deutscher ist.
Was wird den deutschen Staatsangehörigen von 116.1 Deutschen überhaupt zur Last gelegt und vorgeworfen, dass sich die Staatsangehörigen der BRD die hier geboren sind als kriminelle Ausländer behandeln lassen müssen ?
Ist dies nicht als rassistisch und herabwürdigend zugleich anzusehen, wenn selbige Regierung davon spricht, dass die BRD-Rechtsnachfolgerin des dritten Reiches ist (Bund für politische Bildung) und somit alle Staatsangehörigen zu Reichsbürgern des dritten Reiches degradiert ?
Warum werden die Staatsangehörigen zu Straftätern gemacht ?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. August 2022
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20. September 2022
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