Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) § 19 Zuständige Behörde
Anfrage an:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
laut § 19 LkSG obliegt die Rechts- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Aufgaben nach dem Lieferkettengesetz dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Fragen in dem Kontext:
1. Hat das BMWK bislang die Rechts- und Fachaufsicht vorgenommen?
2. Welche Maßnahmen müsste das BMWK vornehmen bei bekanntwerden substanziierter Kenntnis von Verstößen gegen das LkSG bzw. untätig werden gegenüber Handlungsvorgaben des LkSG?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum18. März 2024
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20. April 2024
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