Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

Wie viele Beschwerden sind im Rahmen des LkSG bei Ihnen bereits eingegangen sind. Wie viele dieser Beschwerden wurden bereits bearbeitet?

Gab es bereits Bußgelder, die verhängt wurden, oder auch Zwangsgelder (§23, §24)? Wurden Unternehmen bereits von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen (§22)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Beschwerden sind im Rahmen …
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten [#295569]
Datum
25. Dezember 2023 21:14
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Beschwerden sind im Rahmen des LkSG bei Ihnen bereits eingegangen sind. Wie viele dieser Beschwerden wurden bereits bearbeitet? Gab es bereits Bußgelder, die verhängt wurden, oder auch Zwangsgelder (§23, §24)? Wurden Unternehmen bereits von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen (§22)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/295569/upload/545d684fc38edb16c88c64d195ea3aec18aa3648/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 25.12.2023 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten [#295569]
Datum
8. Januar 2024 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag vom 25.12.2023 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen und wird derzeit unter dem Aktenzeichen Z13-IFso-994/23 bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jeder Kommunikation mit dem BAFA an. Ich weiße darauf hin, dass Auskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sein können. Ob die Auskunft gebührenpflichtig ist und in welcher Höhe Gebühren anfallen können, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 295569 Antwort an: [geschwärzt…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten [#295569]
Datum
8. Januar 2024 15:21
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 295569 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295569/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr << Antragsteller:in >> gern stellen wir Ihnen die erbetenen Informationen zur Verfügung und bean…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten [#295569]
Datum
2. Februar 2024 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gern stellen wir Ihnen die erbetenen Informationen zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen nachfolgend (gelb): 1. Wie viele Beschwerden sind im Rahmen des LkSG bereits beim BAFA eingegangen? Bis zum Stichtag 31.12.2023 sind insgesamt 40 Beschwerden eingegangen, davon 20 ohne Bezug zum LkSG oder zu vom LkSG erfassten Unternehmen. 2. Wie viele dieser Beschwerden wurden bereits bearbeitet? Sämtliche der 20 Beschwerden mit Bezug zum LkSG oder zu vom LkSG erfassten Unternehmen befinden sich gegenwärtig noch in der Prüfung. 3. Gab es bereits Bußgelder, die verhängt wurden, oder auch Zwangsgelder (§23, §24)? Nein. 4. Wurden Unternehmen bereits von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen (§22)? Nein. Die Überschreitung der Frist bitten wir zu entschuldigen. Eine Bearbeitungsgebühr muss aus unserer Sicht nicht erhoben werden, da der Rechercheauftrag keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand erforderte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Auskunft und die zügige Bearbeitung! Mit freundlichen…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten [#295569]
Datum
2. Februar 2024 09:28
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Auskunft und die zügige Bearbeitung! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295569 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/295569/upload/545d684fc38edb16c88c64d195ea3aec18aa3648/

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Gerne! Noch viel Erfolg bei der Masterarbeit und ein schönes Wochenende. Gruß
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: [NdB INFO: URL entschaerft] AW: [NdB INFO: URL entschaerft] Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten [#295569]
Datum
2. Februar 2024 14:23
Status
Gerne! Noch viel Erfolg bei der Masterarbeit und ein schönes Wochenende. Gruß