Gesetz zur Luftqualität

immer mehr Länder führen verbindliche Qualitätsstandards für Luft in öffentlichen Gebäuden (inkl. Schulen) ein, letztes Beispiel ist Illinois. Aber auch in Europa gibt es immer mehr Beispiele, z.B. Belgien. Wann beschäftigen wir uns in Deutschland endlich mit diesem Thema? Der aktuelle Zustand ist untragbar, die Kosten der Covid-bedingten Arbeitsausfälle in 2022 hätten locker gereicht, alle Schulen mit entsprechender Luftfiltertechnik auszustatten und die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Folgejahre drastisch zu reduzieren. Was sind Ihre Planungen hierzu? Vielen Dank.

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  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: immer mehr Länder führen verbindliche…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz zur Luftqualität [#274152]
Datum
27. März 2023 10:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
immer mehr Länder führen verbindliche Qualitätsstandards für Luft in öffentlichen Gebäuden (inkl. Schulen) ein, letztes Beispiel ist Illinois. Aber auch in Europa gibt es immer mehr Beispiele, z.B. Belgien. Wann beschäftigen wir uns in Deutschland endlich mit diesem Thema? Der aktuelle Zustand ist untragbar, die Kosten der Covid-bedingten Arbeitsausfälle in 2022 hätten locker gereicht, alle Schulen mit entsprechender Luftfiltertechnik auszustatten und die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Folgejahre drastisch zu reduzieren. Was sind Ihre Planungen hierzu? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274152/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Gesetz zur Luftqualität [#274152]
Datum
31. März 2023 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen beantr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Gesetz zur Luftqualität [#274152]
Datum
12. April 2023 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorhanden. Für die von Ihnen angesprochenen Themen sind die Bundesländer zuständig. Gegebenenfalls könnten Sie Ihre Anfrage daher an die zuständigen Landesbehörden richten. Möglicherweise könnten Sie sich zusätzlich an Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wenden. Es gibt eine medizinische S3-Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), unter dem Link https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/027-076, zu Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen. Darüber hinaus gibt es noch die Kommission für Innenraumlufthygiene des Umweltbundesamtes (https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen-arbeitsgruppen/kommission-innenraumlufthygiene). Mit freundlichen Grüßen