Gesetz zur Modernisierung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Das Bundesministerium der Justiz hat letztes Jahr einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts eingebracht. Dieser wurde bereits in erste Lesung im BT und BR beraten. Seitdem gibt es jedoch keine Neuigkeiten. Das Gesetz sollte urspruenglich am 1. Mai 2025 in Kraft treten, da den Standesaemtern ein Jahr Vorlaufzeit genehmigt werden sollte. Dazu muesste das Gesetz ja nun bald verabscheidet werden. Gibt es hierzu bereits eine Planung, wann das Gesetz zur zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt werden wird?

Besten Dank

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  • Datum
    10. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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Jan Lohsträter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesministerium der Justiz hat …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Jan Lohsträter
Betreff
Gesetz zur Modernisierung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. [#305659]
Datum
10. April 2024 03:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesministerium der Justiz hat letztes Jahr einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts eingebracht. Dieser wurde bereits in erste Lesung im BT und BR beraten. Seitdem gibt es jedoch keine Neuigkeiten. Das Gesetz sollte urspruenglich am 1. Mai 2025 in Kraft treten, da den Standesaemtern ein Jahr Vorlaufzeit genehmigt werden sollte. Dazu muesste das Gesetz ja nun bald verabscheidet werden. Gibt es hierzu bereits eine Planung, wann das Gesetz zur zweiten und dritten Lesung dem Bundestag vorgelegt werden wird? Besten Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Lohsträter Anfragenr: 305659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305659/ Postanschrift Jan Lohsträter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Lohsträter

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Lohsträter, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. April 2024. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürg…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Bitte um Übernahme: Gesetz zur Modernisierung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts. [#305659] - BMJ-ID: [39659002]
Datum
18. April 2024 13:28
Status
Sehr geehrter Herr Lohsträter, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10. April 2024. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Vielen Dank für Ihr Interesse am Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hat am 12. April 2024 das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts verabschiedet. Das verabschiedete Gesetz finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-namensrecht-997404. Die Erläuterung wichtiger Neuerungen anhand von Beispielen und FAQ zum Namensrecht finden Sie hier: https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/namensrecht/namensrecht_node.html. Das Gesetz wird am 17. Mai 2024 im Bundesratsplenum behandelt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen