Sehr geehrter Herr
[geschwärzt],
mit E-Mail vom 23. Januar 2021 haben Sie sich über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und sich nach Reaktionen des Gesetzgebers auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung erkundigt. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden.
Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:
Laut Presseberichterstattung wurden zu dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bislang zwei Diskussionsentwürfe für eine Neuregelung der Thematik vorgelegt. Zum einen handelt es sich dabei um einen interfraktionellen Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Karl Lauterbach und Swen Schulz (SPD), Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke (FDP) und Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.), den Sie hier abrufen können:
https://www.helling-plahr.de/files/dateien/210202%20Interfraktioneller%20Entwurf%20eines%20Gesetzes%20zu%20Regelungen%20der%20Suizidhilfe_final.pdf. Zum anderen haben die Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vorgelegt. Den Entwurf sowie Erläuterungen zu diesem können Sie hier abrufen:
https://katja-keul.de/presse/ueberregional/presse-nachrichten-2021/nachricht/gesetz-zum-schutz-des-rechts-auf-selbstbestimmtes-sterben/.
Beide Entwürfe wurden dem Bundestag noch nicht zugeleitet. Über die Zuleitung und die erste Beratung der Entwürfe im Plenum entscheiden die Initiatoren. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Initiatoren bzw. Fraktionen zu wenden. Die Kontaktadressen der einzelnen Abgeordneten finden Sie unter
https://www.bundestag.de/abgeordnete, die Kontaktadressen der Fraktionen sind unter
https://www.bundestag.de/parlament/fraktionen aufgelistet.
Sobald die Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht sind, werden sie als Bundestagsdrucksache verteilt und auch auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP), zu finden unter
https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt, können Sie dann nähere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens abrufen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 26. Februar 2021.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
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