Gesetz zur Selbsttötung

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich möchte gerne wissen wie weit der Gesetzentwurf zur frei bestimmten Selbsttötung ist, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ja legal sein muss und wo nun ein Gesetz alles weitere Regeln soll wie dies durchgeführt werden kann.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2021
  • Frist
    27. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
Lucas Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Lucas Meyer
Betreff
Gesetz zur Selbsttötung [#209369]
Datum
23. Januar 2021 04:24
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen wie weit der Gesetzentwurf zur frei bestimmten Selbsttötung ist, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ja legal sein muss und wo nun ein Gesetz alles weitere Regeln soll wie dies durchgeführt werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lucas Meyer Anfragenr: 209369 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209369/ Postanschrift Lucas Meyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lucas Meyer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Ihre E-mail vom 23. Januar 2021 Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit E-Mail vom 23. Januar 2021 haben Sie sich üb…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-mail vom 23. Januar 2021
Datum
9. Februar 2021 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], mit E-Mail vom 23. Januar 2021 haben Sie sich über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und sich nach Reaktionen des Gesetzgebers auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung erkundigt. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen: Laut Presseberichterstattung wurden zu dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts bislang zwei Diskussionsentwürfe für eine Neuregelung der Thematik vorgelegt. Zum einen handelt es sich dabei um einen interfraktionellen Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Dr. Karl Lauterbach und Swen Schulz (SPD), Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke (FDP) und Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.), den Sie hier abrufen können: https://www.helling-plahr.de/files/dateien/210202%20Interfraktioneller%20Entwurf%20eines%20Gesetzes%20zu%20Regelungen%20der%20Suizidhilfe_final.pdf. Zum anderen haben die Abgeordneten Renate Künast und Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Diskussionsentwurf für ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vorgelegt. Den Entwurf sowie Erläuterungen zu diesem können Sie hier abrufen: https://katja-keul.de/presse/ueberregional/presse-nachrichten-2021/nachricht/gesetz-zum-schutz-des-rechts-auf-selbstbestimmtes-sterben/. Beide Entwürfe wurden dem Bundestag noch nicht zugeleitet. Über die Zuleitung und die erste Beratung der Entwürfe im Plenum entscheiden die Initiatoren. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage direkt an die Initiatoren bzw. Fraktionen zu wenden. Die Kontaktadressen der einzelnen Abgeordneten finden Sie unter https://www.bundestag.de/abgeordnete, die Kontaktadressen der Fraktionen sind unter https://www.bundestag.de/parlament/fraktionen aufgelistet. Sobald die Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht sind, werden sie als Bundestagsdrucksache verteilt und auch auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP), zu finden unter https://dipbt.bundestag.de/dip21.web/bt, können Sie dann nähere Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens abrufen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 26. Februar 2021. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]