Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Guten Tag,
der Landtag BW hat am 6. März 2024 das Gesetz über die Einrichtung und den Betrieb interner
Meldestellen auf kommunaler Ebene beschlossen. Bitte teilen Sie mir mit, zu welchem Zeitpunkt diese Stelle bei der Gemeindeverwaltung Oberderdingen eingerichtet wurde und welches Ressort federführend dafür verantwortlich ist. Bitte senden Sie mir das Schreiben ( Aushang, Mitteilungsbericht ) zu, indem die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung von der Inbetriebnahme der Meldestelle in Kenntnis gesetzt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum22. März 2024
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24. April 2024
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