Gesetzentwurf 19/18967

Bitte erklären Sie mir den §54a ifSG und was es insbesondere mit dem Einsatz/Vollzug der Bundeswehr im Inneren des Landes bedeutet und wie so ein Einsatz aussehen soll und wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte erklären Sie …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzentwurf 19/18967 [#186494]
Datum
13. Mai 2020 09:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erklären Sie mir den §54a ifSG und was es insbesondere mit dem Einsatz/Vollzug der Bundeswehr im Inneren des Landes bedeutet und wie so ein Einsatz aussehen soll und wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186494 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Das Bundesmin…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gesetzentwurf 19/18967 [#186494]
Datum
25. Mai 2020 13:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte Sie daher vorsorglich um Verständnis, sollte die Bearbeitungsdauer Ihrer Anfrage länger als sonst üblich dauern. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzentwurf 19/18967“ vom 13.05.2020 (#186494)…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesetzentwurf 19/18967 [#186494]
Datum
16. Juni 2020 06:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzentwurf 19/18967“ vom 13.05.2020 (#186494) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186494/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wie Ihnen bereits …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Gesetzentwurf 19/18967 [#186494]
Datum
16. Juni 2020 06:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wie Ihnen bereits mit Email vom 25.05.2020 zu Ihrer Anfrage vom 13.05.2020 mitgeteilt worden ist, sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig und die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes nicht eröffnet worden. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtete. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände bisher nicht beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch Covid-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2020. § 54a des Infektionsschutzgesetzes be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Gesetzentwurf 19/18967 [#186494]
Datum
23. Juni 2020 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Mai 2020. § 54a des Infektionsschutzgesetzes bezieht sich nicht auf einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren des Landes, sondern auf den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung durch die zuständigen Stellen der Bundeswehr. Damit ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gemeint, sofern diese z.B. Soldaten und Zivilbedienstete der Bundeswehr während ihrer Dienstausübung betreffen. Die Vorschrift regelt auch die Kooperation der Bundeswehr mit zivilen Stellen in diesem Bereich. Mit freundlichen Grüßen