Gesetzentwurf Mietendeckel mit Begründung

Den aktuellen Gesetzesentwurf zum Mietendeckel mit Begründung.
Nach Medienberichten existiert ein ca. 50-Seitiger Entwurf, der über den bereits veröffentlichten Entwurf des Gesetzestext hinauszugehen scheint und inbes. eine Begründung enthält.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzentwurf Mietendeckel mit Begründung [#169499]
Datum
30. Oktober 2019 03:19
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Gesetzesentwurf zum Mietendeckel mit Begründung. Nach Medienberichten existiert ein ca. 50-Seitiger Entwurf, der über den bereits veröffentlichten Entwurf des Gesetzestext hinauszugehen scheint und inbes. eine Begründung enthält.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Mail wurde an mich weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit de…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Gesetzentwurf Mietendeckel mit Begründung [#169499]
Datum
31. Oktober 2019 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Mail wurde an mich weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang, Vorab kann ich Ihnen schon mitteilen, dass für die beantragte Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft keine Gebühr erhoben wird. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in der vom Berliner Senat am 26. November 2019 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Gesetzentwurf Mietendeckel mit Begründung [#169499]
Datum
3. Dezember 2019 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
3,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der vom Berliner Senat am 26. November 2019 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (sogenannter Mietendeckel) einschließlich der Begründung ist in der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses von Berlin unter folgendem Link abrufbar: www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2347.pdf<http://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2347.pdf> Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Übersendung des Gesetzentwurfes einschließlich Begründung aufrechterhalten. Für die Übersendung des Gesetzentwurfs würden Gebühren entsprechend des Gesetzes über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung anfallen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Antwort. Den Antrag erhalte ich NICHT aufrecht. Mit freun…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesetzentwurf Mietendeckel mit Begründung [#169499]
Datum
4. Dezember 2019 15:04
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für die Antwort. Den Antrag erhalte ich NICHT aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169499