Gesetzesänderung Gemeinnützigkeit Vereine

- alle Dokumente und Informationen, insbesondere Gesetzesentwürfe, die die gesetzliche Regelung der finanzrechtliche Anerkennung von Organisationen betreffen die in 2019 angefallen sind.

Laut Presseberichten wird das Vorhaben verworfen, daher stehen § 3 Nummer 3 b und § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG einer Herausgabe nicht (mehr) entgegen.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-verwirft-reform-des-gemeinnuetzigkeitsrechts-a-1298859.html.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Doku…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Gesetzesänderung Gemeinnützigkeit Vereine [#171231]
Datum
29. November 2019 17:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente und Informationen, insbesondere Gesetzesentwürfe, die die gesetzliche Regelung der finanzrechtliche Anerkennung von Organisationen betreffen die in 2019 angefallen sind. Laut Presseberichten wird das Vorhaben verworfen, daher stehen § 3 Nummer 3 b und § 4 Absatz 1 Satz 1 IFG einer Herausgabe nicht (mehr) entgegen. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-verwirft-reform-des-gemeinnuetzigkeitsrechts-a-1298859.html.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171231 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. November 2019 Anliegendes Schreiben nebst Anlage …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 29. November 2019
Datum
16. Dezember 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zur Kenntnis.