Gesetzesvorhanden zur Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970

Arbeitet die Bundesregierung bereits an der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Entgelttransparenz zwischen Mann und Frau in nationales Recht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitet die Bundesregierung bereits …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzesvorhanden zur Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 [#285805]
Datum
9. August 2023 14:54
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitet die Bundesregierung bereits an der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Entgelttransparenz zwischen Mann und Frau in nationales Recht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285805/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. August 2023. Für die Umsetzung de…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Gesetzesvorhanden zur Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 [#285805]
Datum
11. August 2023 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. August 2023. Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/970 ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) federführend zuständig. Es wird Ihnen daher empfohlen, sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige BMFSFJ zu wenden. Alternativ kann Ihre Anfrage auch durch mich an das BMFSFJ zwecks Bearbeitung weitergeleitet werden. In letzterem Fall bin ich im Hinblick auf die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten gehalten, Ihr Einverständnis zur Weitergabe einzuholen. Ein kurzer Hinweis an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>>, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, genügt. Bitte teilen Sie mir in jedem Falle möglichst zeitnah mit, für welche Variante Sie sich entschieden haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bin mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragstelle…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesetzesvorhanden zur Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 [#285805]
Datum
15. August 2023 15:54
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bin mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285805/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.08.2023, die das Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Gesetzesvorhanden zur Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 [#285805]
Datum
1. September 2023 12:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.08.2023, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nach Einholung Ihres Einverständnisses zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) abgegeben hat. Sie fragen unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG): „Arbeitet die Bundesregierung bereits an der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Entgelttransparenz zwischen Mann und Frau in nationales Recht?“ Da Ihre Frage keinen Aktenbezug aufweist, lege ich sie nicht als „Antrag“ im Sinne von § 7 Abs. 1 IFG aus, sondern als auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage im Sinne von § 14 Abs. 3 GGO. Danach kann ein Bundesministerium Privatpersonen zu Sachfragen formlos und kostenfrei Auskunft geben. Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen dementsprechend gern wie folgt: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – ausführlich: Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen – ist am 06.06.2023 in Kraft getreten und muss innerhalb von drei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden (bis spätestens zum 07.06.2026). Innerhalb der Bundesregierung ist das BMFSFJ federführend für die Richtlinienumsetzung zuständig. Da die Richtlinie deutlich über das deutsche Recht hinausgeht, muss das Entgelttransparenzgesetz novelliert bzw. weiterentwickelt werden. Das BMFSFJ hat mit den Arbeiten an der Erstellung des Referentenentwurfes begonnen. Aktuell prüft und bewertet das BMFSFJ den aus der Richtlinie folgenden Umsetzungsbedarf. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. Mit freundlichen Grüßen