Gesetzlich öffentliches Interesse: "Stadthalle Heidelberg" (Baudenkmal).
Hiermit ist Akteneinsicht zu allen gestalterischen Entwürfen und Plänen des aktuellen Umbaus der insgesamt geschützten Sache "Stadthalle Heidelberg" des Baujahres 1902 beantragt.
Wie das Fachamt zum Denkmalschutz - das Landesamt für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg - auf Anfrage mitteilt, hatten deren Stellungnahmen zu rein öffentlichen Interessen auch hier wieder "rein mündlich" zu erfolgen.
Entsprechend teilt die Stadt Heidelberg als Schutzbehörde mit, aus diesem Grund heraus befände sich "nichts in unseren Akten, das Sie mit der gesetzlichen Informationsfreiheit einsehen könnten" in der Natur der Sache liegend.
Da sich visualisierte Entwurfsplanungen zur sog. "Ertüchtigung" des im Zustand seiner letzten nach historischem Vorbild "originalgetreu restaurierten" (Wikipedia) und seitdem dahingehend geschützten Baudenkmals unter Beachtung der mündlichen Stellungnahmen des Denkmalamtes in den Akten befinden müssen, ist hiermit beantragt:
1.
Vollständiger Aktenzugang in der Hinsicht.
2.
Informationszugang zum amtlichen Akten- und Geschäftszeichen in der Verfahrensbeteiligung seitens der der Stadt Heidelberg innerhalb der LIFG-gesetzlichen Frist "unverzüglich" bis 27. Oktober 2023.
Antwort verspätet
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Datum13. Oktober 2023
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15. November 2023
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