Gesetzlich öffentliches Interesse: "Stadthalle Heidelberg" (Baudenkmal).

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Hiermit ist Akteneinsicht zu allen gestalterischen Entwürfen und Plänen des aktuellen Umbaus der insgesamt geschützten Sache "Stadthalle Heidelberg" des Baujahres 1902 beantragt.

Wie das Fachamt zum Denkmalschutz - das Landesamt für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg - auf Anfrage mitteilt, hatten deren Stellungnahmen zu rein öffentlichen Interessen auch hier wieder "rein mündlich" zu erfolgen.

Entsprechend teilt die Stadt Heidelberg als Schutzbehörde mit, aus diesem Grund heraus befände sich "nichts in unseren Akten, das Sie mit der gesetzlichen Informationsfreiheit einsehen könnten" in der Natur der Sache liegend.

Da sich visualisierte Entwurfsplanungen zur sog. "Ertüchtigung" des im Zustand seiner letzten nach historischem Vorbild "originalgetreu restaurierten" (Wikipedia) und seitdem dahingehend geschützten Baudenkmals unter Beachtung der mündlichen Stellungnahmen des Denkmalamtes in den Akten befinden müssen, ist hiermit beantragt:

1.
Vollständiger Aktenzugang in der Hinsicht.

2.
Informationszugang zum amtlichen Akten- und Geschäftszeichen in der Verfahrensbeteiligung seitens der der Stadt Heidelberg innerhalb der LIFG-gesetzlichen Frist "unverzüglich" bis 27. Oktober 2023.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2023
  • Frist
    15. November 2023
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Andreas Zoeltner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit ist Akteneinsicht zu allen…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
Gesetzlich öffentliches Interesse: "Stadthalle Heidelberg" (Baudenkmal). [#290125]
Datum
13. Oktober 2023 15:56
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit ist Akteneinsicht zu allen gestalterischen Entwürfen und Plänen des aktuellen Umbaus der insgesamt geschützten Sache "Stadthalle Heidelberg" des Baujahres 1902 beantragt. Wie das Fachamt zum Denkmalschutz - das Landesamt für Denkmalpflege Land Baden-Württemberg - auf Anfrage mitteilt, hatten deren Stellungnahmen zu rein öffentlichen Interessen auch hier wieder "rein mündlich" zu erfolgen. Entsprechend teilt die Stadt Heidelberg als Schutzbehörde mit, aus diesem Grund heraus befände sich "nichts in unseren Akten, das Sie mit der gesetzlichen Informationsfreiheit einsehen könnten" in der Natur der Sache liegend. Da sich visualisierte Entwurfsplanungen zur sog. "Ertüchtigung" des im Zustand seiner letzten nach historischem Vorbild "originalgetreu restaurierten" (Wikipedia) und seitdem dahingehend geschützten Baudenkmals unter Beachtung der mündlichen Stellungnahmen des Denkmalamtes in den Akten befinden müssen, ist hiermit beantragt: 1. Vollständiger Aktenzugang in der Hinsicht. 2. Informationszugang zum amtlichen Akten- und Geschäftszeichen in der Verfahrensbeteiligung seitens der der Stadt Heidelberg innerhalb der LIFG-gesetzlichen Frist "unverzüglich" bis 27. Oktober 2023.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner Anfragenr: 290125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290125/ Postanschrift Andreas Zoeltner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner

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Andreas Zoeltner
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzlich öffentliches Interesse: "Stadthalle Heidelberg&qu…
An Stadt Heidelberg Details
Von
Andreas Zoeltner
Betreff
AW: Gesetzlich öffentliches Interesse: "Stadthalle Heidelberg" (Baudenkmal). [#290125]
Datum
20. November 2023 15:11
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzlich öffentliches Interesse: "Stadthalle Heidelberg" (Baudenkmal).“ vom 13.10.2023 (#290125) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andreas Zoeltner