Gesetzliche Betreuung
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mein gesetzlicher Betreuer Hr. << Antragsteller:in >> Patzelt, ist höchstwarscheinlich die treibende Kraft einer Gesamtverschwöhrung gegen mich. Ich hatte vor kurzem einen Gesamtauszug beantragt, der Beweist dass ich vermögend bin. Hr. Patzelt wollde mich Insolvent melden und obwohl meine Schulden schon bezahlt sind, verweist er mich, in den Glauben, ich wären nicht Reich. Die Verwaltung meines Kontos im ZFP, wohin man mich unberechtigter Weise einsperrte, und ich schon seit drei Jahren gefangen gehalten werde, hat mich auch schon abgezockt. Die verantwortlichen vertreten die Meinung:"Das muss ein Fehler, oder allenfalls ein Missverständniss sein". Ich kann langsam nicht mehr, weil unter anderem, mich Lebensmüde gedanken verfolgen! Bitte helfen Sie mir. Ich bitte dringlichst um Eile im Untersuchungsausschuss der BRD, UND sofortiges Eingreifen des Europäischen Kommite, für den Sachverhalt im Hyperlude zu meiner Person.
Mit freundlichem Gruße,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>; Geb:02.11.1980
Dienstnummer: 4533
Geb: Van Vaarenberg
Tatsächlicher Geb: 01.11.1979
Tel: +491748260080
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>; <<E-Mail-Adresse>>
Ps: Ich werde überwacht & ich wurde gehakkt. Der Hr. DotCom hat wirklich kein Herz in dieser Angelegenheit. Allenfalls:"Falls ich Getötet werde oder Suizied begehe, weil ich keine Informationen bekomme, verfällt das System das WIR(Ich) uns mühevoll aufgebaut haben. Das Geld ebenfalls. Ich denke es ist in IHREM Interesse das ich anbei Informationen bekomme, die mich an diesem Verfahren beteiligen, und mir Zuspruch Gewährt wird.
Mach SIE einfach mal alles richtig! Das ist nicht schwer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Juni 2021
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10. Juli 2021
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