Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 AO

eine Aufstellung der gesetzlichen Anordnungen auf Landesebene, welche gem. § 30 Abs. 4 S. 2 AO das Offenbaren steuerlicher und abgabenrechtlicher Informationen zulassen, soweit diese Informationen bei Ihnen bereits in gesammelter Form vorliegen.
Das BMF konnte die Frage auf Landesebene nicht beantworten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 AO [#269158]
Datum
31. Januar 2023 16:01
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der gesetzlichen Anordnungen auf Landesebene, welche gem. § 30 Abs. 4 S. 2 AO das Offenbaren steuerlicher und abgabenrechtlicher Informationen zulassen, soweit diese Informationen bei Ihnen bereits in gesammelter Form vorliegen. Das BMF konnte die Frage auf Landesebene nicht beantworten.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269158/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz Brandenburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren o.g. Antrag an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg ha…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 AO [#269158]
Datum
2. Februar 2023 16:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren o.g. Antrag an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg hat dieses zuständigkeitshalber an das Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg weitergeleitet. In Ihrem Antrag bitten Sie um „eine Aufstellung der gesetzlichen Anordnungen auf Landesebene, welche gem. § 30 Abs. 4 S. 2 AO das Offenbaren steuerlicher und abgabenrechtlicher Informationen zulassen“. § 30 Abs. 4 AO enthält eine Vielzahl von Tatbeständen, die die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten zulassen, jedoch keinen Satz 2. Da ein Antrag nach § 6 Absatz 1 Satz 1 AIG hinreichend bestimmt sein muss, ist es zur Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, dass Sie Ihr Begehren konkretisieren. Ich bitte Sie daher um eine nähere Erläuterung zu der Frage, auf welche Regelungen des § 30 Abs. 4 AO sich Ihr Antrag konkret bezieht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte entschuldigen Sie das falsche Zitat. Richtig muss es lauten: § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Mit freundl…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 AO [#269158]
Datum
2. Februar 2023 16:39
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte entschuldigen Sie das falsche Zitat. Richtig muss es lauten: § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269158/

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Ministerium der Justiz Brandenburg
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 31.01.2023; Gesetzliche Durchbrechunge…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 31.01.2023; Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung (AO) [#269158]
Datum
8. Februar 2023 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1017,9 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem o.g. Antrag übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen