Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 AO
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
eine Aufstellung der gesetzlichen Anordnungen auf Bundes- und Landesebene, welche gem. § 30 Abs. 4 S. 2 AO das Offenbaren steuerlicher und abgabenrechtlicher Informationen zulassen, soweit diese Informationen bei Ihnen bereits in gesammelter Form vorliegen.
Die letzte Abfrage zu diesem Thema ist bereits fast 9 Jahre her, daher dürfte eine aktuelle Auskunft angemessen sein.
https://fragdenstaat.de/anfrage/gesetzliche-durchbrechungen-des-steuergeheimnisses-nach-30-ao/
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Januar 2023
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25. Februar 2023
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