Gesetzliche Ungleichbehandlung von Wohnenden und Nichtwohnenden durch den Rundfunkbeitrag

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Bitte nennen Sie die gesetzliche Grundlage für die Ungleichbehandlung von Wohnenden und Nichtwohnenden als Ausnahme der Grundsätze "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und "Gleiches muss gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden"

Das Landesgesetz zum RBStV fordert von jedem Wohnenden in Hamburg den Rundfunkbeitrag. Damit erfolgt eine positive Diskriminierung von Nichtwohnenden.
Wohnende haben nach dem RBStV bestimmte Möglichkeiten, sich befreien zu lassen. Dies soll nur auf Antrag möglich sein. Nichtwohnende sind von vornherein aus der Gesetzgebung ausgeschlossen, obwohl aus Gleichbehandlungsgründen auch der Tatbestand "Nichtwohnen" durch Antrag zur Befreiung führen müsste.

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde eingeführt, weil eine Feststellung der Empfangsgeräte, wie es bei der Rundfunkgebühr nötig war, durch neuartige Empfangsgeräte Mobilfunkgeräte verunmöglicht wurde. Daher hat das Bundesverfassungsgericht es für angemessen erklärt, eine Bindung an das "Innehaben einer Wohnung" vermutend anzuknüpfen. Die Vermutung, dass auch ein Wohnungsloser (oder gerade ein solcher, um erreichbar zu sein) ein mobiles Empfangsgerät vorhalten kann, wurde nicht berücksichtigt.

Eine Wohnung innezuhaben oder nicht, ist schicksalsbedingt und meist nicht beabsichtigt, da das Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis ist. Es kann nicht als gesetzliches Differenzierungsmittel herhalten, genausowenig wie Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Gesetzliche Ungleichbehandlung von Wohnenden und Nichtwohnenden durch den Rundfunkbeitrag [#227635]
Datum
31. August 2021 13:04
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte nennen Sie die gesetzliche Grundlage für die Ungleichbehandlung von Wohnenden und Nichtwohnenden als Ausnahme der Grundsätze "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und "Gleiches muss gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden" Das Landesgesetz zum RBStV fordert von jedem Wohnenden in Hamburg den Rundfunkbeitrag. Damit erfolgt eine positive Diskriminierung von Nichtwohnenden. Wohnende haben nach dem RBStV bestimmte Möglichkeiten, sich befreien zu lassen. Dies soll nur auf Antrag möglich sein. Nichtwohnende sind von vornherein aus der Gesetzgebung ausgeschlossen, obwohl aus Gleichbehandlungsgründen auch der Tatbestand "Nichtwohnen" durch Antrag zur Befreiung führen müsste. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wurde eingeführt, weil eine Feststellung der Empfangsgeräte, wie es bei der Rundfunkgebühr nötig war, durch neuartige Empfangsgeräte Mobilfunkgeräte verunmöglicht wurde. Daher hat das Bundesverfassungsgericht es für angemessen erklärt, eine Bindung an das "Innehaben einer Wohnung" vermutend anzuknüpfen. Die Vermutung, dass auch ein Wohnungsloser (oder gerade ein solcher, um erreichbar zu sein) ein mobiles Empfangsgerät vorhalten kann, wurde nicht berücksichtigt. Eine Wohnung innezuhaben oder nicht, ist schicksalsbedingt und meist nicht beabsichtigt, da das Wohnen ein menschliches Grundbedürfnis ist. Es kann nicht als gesetzliches Differenzierungsmittel herhalten, genausowenig wie Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227635/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Senatskanzlei Hamburg
Ihr Anfrage Nr. 227635 Sehr geehrter Herr Pinz, Sie fragen nach der Rechtsgrundlage der Behandlung wohnungsloser M…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Ihr Anfrage Nr. 227635
Datum
31. August 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, Sie fragen nach der Rechtsgrundlage der Behandlung wohnungsloser Menschen im Hinblick auf den Rundfunkbeitrag. Das Hamburgische Transparenzgesetz gibt Ihnen aber nur einen Anspruch auf Zugang zu bestimmten Behördenunterlagen. Sie können keine Beantwortung abstrakter Rechtsfragen verlangen (LSG Hamburg, Urteil vom 30.1.2019 - L 2 AL 45/18). Schon aus diesem Grund besteht der von Ihnen geltend gemachte Informationsanspruch nicht. Zudem ist die Senatskanzlei auch für Fragen des Rundfunkrechts nicht zuständig. Die Zuständigkeit liegt insoweit bei der Behörde für Kultur und Medien. Auch aus diesem Grund ist Ihr Antrag abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
AW: Ihr Anfrage Nr. 227635 [#227635] Sehr << Anrede >> Bitte nennen Sie mir dann das Gesetz, dass die…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Ihr Anfrage Nr. 227635 [#227635]
Datum
31. August 2021 13:52
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte nennen Sie mir dann das Gesetz, dass die Grundlage der Ungleichbehandlung Wohnender und Nichtwohnender entgegen der grundgesetzlich verankerten Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz erlaubt. Falls Ihnen die Beantwortung nicht möglich ist, leiten Sie die Anfrage an die Stelle weiter, die sie beantworten kann. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 227635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227635/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>