Gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Werte Damen und Herren des Berliner Senats,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. April 2023.
In jenem Schreiben der Finanzämter, zur Feststellung des Grundsteuerwerts, steht geschrieben „Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, reichen Sie bitte die Steuererklärung(en) ... ein.“
Warum wird die dazugehörige rechtliche Grundlage im Schreiben nicht genannt?
Weder das Finanzamt, noch der zugehörige Steuerbotchat, noch die telefonische Hotline der Finanzämter konnten diese rechtliche Grundlage nennen.
Die Antwort zweier Finanzamtmitarbeiterinnen war: "Damit hätte das Finanzamt nichts zu tun, man solle sich an die Senatsverwaltung für Finanzen wenden."
Der Empfehlung folgend entsprechend die Frage an Sie:
Können Sie bitte einen Verweis bzw. Auszug vorlegen, zum Gesetzbuch mit Paragraph bzw. Bundesgesetzblatt, in dem man nachvollziehen kann, ob und wer gesetzlich verpflichtet ist eine Abgabe zur Steuererklärung(Feststellung des Grundsteuerwerts von Eigentum) einzureichen hat?
Wenn nicht, warum nicht?
Bitte um eine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen ab erhalt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. April 2023
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23. Mai 2023
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