Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung

Immer mehr öffentliche und private Stellen planen oder verfügen bereits über Videoüberwachungsanlagen mit Gesichtserkennung.

Die Gefahren dieser Technik können den Nutzen weit übersteigen.
Sie bergen das Potential einer Totalüberwachung der Gesellschaft inklusive automatisierter Sanktionsmechanismen (KI); siehe u.a. in China.

Senden Sie mir Ihr aktuelles Planungsdokument, mit dem Sie diese bisher unbeschränkte undemokratische Entwicklung regulieren wollen.

Es ist höchste Zeit für eine solche Maßnahme!

Selbst Microsoft weist auf dieses nicht zu überschätzende Gefahrenpotential hin.

Siehe Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juli 2018:

Sogar Microsoft sieht die Menschenrechte in Gefahr
"https://www.sueddeutsche.de/digital/gesichtserkennung-sogar-microsoft-sieht-die-menschenrechte-in-gefahr-1.4058038"
https://www.sueddeutsche.de/digital/gesichtserkennung-sogar-microsoft-sieht-die-menschenrechte-in-gefahr-1.4058038

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • 2 Follower:innen
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer mehr öffen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
4. August 2018 13:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer mehr öffentliche und private Stellen planen oder verfügen bereits über Videoüberwachungsanlagen mit Gesichtserkennung. Die Gefahren dieser Technik können den Nutzen weit übersteigen. Sie bergen das Potential einer Totalüberwachung der Gesellschaft inklusive automatisierter Sanktionsmechanismen (KI); siehe u.a. in China. Senden Sie mir Ihr aktuelles Planungsdokument, mit dem Sie diese bisher unbeschränkte undemokratische Entwicklung regulieren wollen. Es ist höchste Zeit für eine solche Maßnahme! Selbst Microsoft weist auf dieses nicht zu überschätzende Gefahrenpotential hin. Siehe Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juli 2018: Sogar Microsoft sieht die Menschenrechte in Gefahr "https://www.sueddeutsche.de/digital/gesichtserkennung-sogar-microsoft-sieht-die-menschenrechte-in-gefahr-1.4058038" https://www.sueddeutsche.de/digital/gesichtserkennung-sogar-microsoft-sieht-die-menschenrechte-in-gefahr-1.4058038
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 688/2018 Sehr geehrter Herr Mülle…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. August 2018 - Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
16. August 2018 11:32
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 688/2018 Sehr geehrter Herr Müller, anliegendes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. 1) Senden Sie mir bitte Ihren aktuell…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 4. August 2018 - Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
22. August 2018 21:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. 1) Senden Sie mir bitte Ihren aktuellen Aktenplan. 2) In welchem/welchen Teilbereich/en des Aktenplans wird das Thema Gesichtserkennung behandelt; ich meine NICHT speziell für den polizeilichen Einsatz? Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 32608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 734/2018 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. August 2018 - Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
13. September 2018 09:04
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 - zu: 1451/6II-Z3 734/2018 Sehr geehrter Herr Müller, mit E-Mail vom 22. August 2018 bitten Sie über www.fragdenstaat.de unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz um folgende Informationen: "1) Senden Sie mir bitte Ihren aktuellen Aktenplan." "2) In welchem/welchen Teilbereich/en des Aktenplans wird das Thema Gesichtserkennung behandelt; ich meine NICHT speziell für den polizeilichen Einsatz?" Der aktuelle Aktenplan des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist unter folgendem Link https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/Aktenplan_IFG_BMJ.pdf?__blob=publicationFile&v=5 abrufbar. Ein spezieller Teilbereich zum Thema Gesichtserkennung ist im BMJV-Aktenplan nicht ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Link zu Ihrem Aktenplan. Senden Sie mir bitte im Rahmen (Umfa…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22. August 2018 - Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
7. Oktober 2018 11:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Link zu Ihrem Aktenplan. Senden Sie mir bitte im Rahmen (Umfang) einer Einfachen Anfrage Ihre letzten Schreiben, in denen das Thema Gesichtserkennung eine Rolle spielte. Mit einer Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 32608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II - Z3 841/2018 Sehr geehrter Herr Mül…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
19. Oktober 2018 09:15
Status
Warte auf Antwort
114,4 KB
geschwärzt
936,3 KB
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6II - Z3 841/2018 Sehr geehrter Herr Müller, ich bitte um Beachtung der beiden anliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese Schreiben. Millionen Bürger und u.a. der Deutsche Richter…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
26. Oktober 2018 17:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für diese Schreiben. Millionen Bürger und u.a. der Deutsche Richterbund sehen das ganz anders Auszug aus einer Stellungnahme des DRB (Nr. 20/16 - November 2016) für ein neues Überwachungsgesetz: A. Tenor der Stellungnahme Der Entwurf für ein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Es erscheint fraglich, ob § 6b Abs. 1 Satz 2 BDSG-E einer Überprüfung am Maßstab des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der jeweiligen Betroffenen standhält. Mit der geplanten Maßnahme werden ganz überwiegend Personen überwacht, die selbst keinen Anlass dafür geben. Das Vorhandensein einer Vielzahl von Videoüberwachungs-anlagen führt zu einem diffusen Gefühl des permanenten Überwachtwerdens, was bereits einen Eingriff in grundrechtliche Belange der Betroffenen darstellt. ... Quelle http://www.drb.de/fileadmin/pdf/Stellungnahmen/2016/DRB_161110_Stn_Nr_20_Videoueberwachungsverbesserungsgesetz.pdf Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 32608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte die Schreiben, die seit Beginn der Anfrage am 04.08.2018 zur …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
12. Dezember 2018 07:53
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie mir bitte die Schreiben, die seit Beginn der Anfrage am 04.08.2018 zur Thematik Gesichtserkennung in Ihrem Hause eingingen bzw. es verlassen haben. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 32608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1067/2018 Sehr geehrter He…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. Dezember 2018 - Gesichtserkennung - Planungen zur gesetzlichen Regulierung [#32608]
Datum
10. Januar 2019 15:40
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1067/2018 Sehr geehrter Herr Müller, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12. Dezember 2018 wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Mit Ihrer Anfrage vom 22. August 2018 baten Sie ausdrücklich um Informationen außerhalb polizeilichen Bezugs. Diese Einschränkung lege ich auch Ihrem aktuellen Antrag zugrunde. Insoweit liegen im BMJV keine amtlichen Informationen vor. Ergänzend teile ich mit, dass im BMJV jedoch vier Vorgänge mit polizeilichem Bezug zu zwei Kleinen Anfragen (BT-Drs. 19/4505 und BT-Drs. 19/5744) und zwei Schriftlichen Fragen (BT-Drs. 19/5815 und BT-Drs. 19/6212) recherchiert werden konnten. Bei diesen Vorgängen handelt es sich um Korrespondenz zwischen dem für die "Gesichtserkennung" federführend zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem BMJV zur Beantwortung der Anfragen. Die Antwort zu der Kleinen Anfragen (BT-Drs. 19/4505) finden Sie unter der Bundestags-Drucksachen-Nummer BT-Drs. 19/4889 und kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/048/1904889.pdf. Die Antwort zu der Kleinen Anfragen (BT-Drs. 19/5744) finden Sie unter der Bundestags-Drucksachen-Nummer BT-Drs. 19/6076 und kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/060/1906076.pdf. Die Antworten zu den Schriftlichen Fragen finden Sie unter folgenden Links: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/058/1905815.pdf http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/062/1906212.pdf. Sollten Sie an der Übersendung diesbezüglicher Unterlagen interessiert sein, weise ich darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Identifikation, Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen sowie für die Herstellung entsprechender Aktenauszüge und ggf. Unkenntlichmachung nicht zugänglich zu machender Informationen, z.B. personenbezogener Daten Dritter, den Umfang einer gebührenfrei zu beantwortenden einfachen Anfrage nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG überschreiten könnte und daher eine Gebühr nach § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung wird. Ich bitte um Mitteilung innerhalb von vier Wochen, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten und zur Übernahme der anfallenden Gebühr bereit sind, sowie um Ihre zustellfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen