Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente

- Datenschutz-Folgenabschätzung bezüglich des Einsatzes der Gesichtserkennungssoftware VIDEMO (bzw. VIDEMO 360) im Zuge von polizeilichen Ermittlungen,
- dazugehörige Verfahrensbeschreibung(en),
- den zu VIDEMO (bzw. VIDEMO 360) gehörenden Eintrag im Verzeichnis automatisierter Verarbeitungsverfahren sowie
- etwaige Stellungnahmen (bspw. nach § 10(4) SächsDSG) eines Datenschutzbeauftragten und die dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellten erforderlichen Unterlagen,
- die dazugehörige Errichtungsanordnung(en) (§ 490 StPO).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Datenschutz-Folgenab…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente [#265584]
Datum
13. Dezember 2022 21:52
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Datenschutz-Folgenabschätzung bezüglich des Einsatzes der Gesichtserkennungssoftware VIDEMO (bzw. VIDEMO 360) im Zuge von polizeilichen Ermittlungen, - dazugehörige Verfahrensbeschreibung(en), - den zu VIDEMO (bzw. VIDEMO 360) gehörenden Eintrag im Verzeichnis automatisierter Verarbeitungsverfahren sowie - etwaige Stellungnahmen (bspw. nach § 10(4) SächsDSG) eines Datenschutzbeauftragten und die dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellten erforderlichen Unterlagen, - die dazugehörige Errichtungsanordnung(en) (§ 490 StPO).
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265584/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weiter…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente [#265584]
Datum
17. Januar 2023 20:21
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente“ vom 13.12.2022 (#265584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weiter…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente [#265584]
Datum
22. Februar 2023 19:25
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente“ vom 13.12.2022 (#265584) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformat…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente“ [#265584]
Datum
3. März 2023 22:16
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Transparenzgesetz, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Sachsen (SächsTranspG, SächsUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265584/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wird zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Sächsische Staatsministerium des Innern zu den transparenzpflichtigen Stellen gehört. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 265584.pdf Anfragenr: 265584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265584/
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. März 2023 22:23
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Az: SDB-6012/1/9 Sehr << Antragsteller:in >> Sie erbitten Vermittlung und Unterstützung nach § 13 Ab…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente“ [#265584]
Datum
21. März 2023 10:11
Status
Warte auf Antwort
Az: SDB-6012/1/9 Sehr << Antragsteller:in >> Sie erbitten Vermittlung und Unterstützung nach § 13 Abs. 1 S. 2 Sächsisches Transparenzgesetz (SächsTranspG) bei Ihrer Anfrage an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Auf die dort erbetene Auskunft zu Dokumenten zur Gesichtserkennungssoftware VIDEMO sei bislang nicht reagiert worden. Ich würde das Ministerium um Stellungnahme bitten, da grds. eine Transparenzpflicht besteht und zumindest die Auskunft erteilt werden muss, warum eine Anfrage abgelehnt wird. Mit meiner Bitte um Stellungnahme an das Ministerium wäre eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten, nämlich Ihres Namens und Beschreibung Ihres Anliegens verbunden. Ich bitte Sie daher um eine Einwilligungserklärung zur Offenlegung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium. Leider is…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente [#265584]
Datum
22. Mai 2023 15:48
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium. Leider ist es bei Ihrer Anfrage zu einem Fehler in der Administration gekommen, womit sich die Bearbeitung verzögert hat. Wir möchten uns dafür entschuldigen und werden Ihnen schnellstmöglich die gewünschte Antwort auf Ihr Anliegen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> die Lizenzerteilung zur Nutzung der Software VIDEMO erfolgt durch das Lan…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
WG: Gesichtserkennungssoftware VIDEMO: Errichtungsanordnung und weitere Dokumente [#265584]
Datum
26. Mai 2023 09:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Lizenzerteilung zur Nutzung der Software VIDEMO erfolgt durch das Landeskriminalamt Sachsen (LKA). Aus diesem Grund haben wir Ihr Anliegen an das LKA weitergeleitet. Eine entsprechende Antwort werden Sie von dieser Stelle erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Abschlussmitteilung Gz: SDTB-6012/1/9 Ihre Beschwerde nach § 13 Sächsisches Transparenzgesetz hier: Gesichtserken…
Gz: SDTB-6012/1/9 Ihre Beschwerde nach § 13 Sächsisches Transparenzgesetz hier: Gesichtserkennungssoftware VIDEMO, Anfrage SMI Sehr << Antragsteller:in >> das Staatsministerium des Innern hat mir mitgeteilt, dass mit Ihnen nunmehr Kontakt wegen Ihrer Anfrage aufgenommen wurde. Ich konnte dies auch auf der Plattform "FragdenStaat" nachvollziehen. Das Verfahren schließe ich damit ab. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Abschlussmitteilung [#265584] Guten Tag, ich habe bis heute leider keine Antwort vom LKA erhalten. Können Sie…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussmitteilung [#265584]
Datum
29. August 2023 19:01
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe bis heute leider keine Antwort vom LKA erhalten. Können Sie bitte nach dem Stand der Dinge fragen oder einen direkten Kontakt herstellen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>