Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen

Die Liste der Gesichtserkennungssystemen an den 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen.
Welche Bahnhöfe sind betroffen, welche Flughäfen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Liste der Gesic…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen [#173502]
Datum
6. Januar 2020 20:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der Gesichtserkennungssystemen an den 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen. Welche Bahnhöfe sind betroffen, welche Flughäfen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173502 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#173502] Sehr geehrteAntragsteller/in mir ist aufgefallen, dass meine Anfrage eventuell mehrdeutig ist. Ich …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#173502]
Datum
27. Januar 2020 15:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mir ist aufgefallen, dass meine Anfrage eventuell mehrdeutig ist. Ich möchte nicht wissen, welches Gesichtserkennungssystem verwendet wird (1). Ich möchte nur wissen an welchen Bahnhöfen und Flughäfen Gesichtserkennung geplant ist (2). Sollten Sie meine Anfrage als (2) aufgefasst haben, so möchte ich Sie bitten ihre Ablehnung genauer zu begründen. § 3 Nr. 2 und § 3 Nr. 1c IFG erfordern m.E. eine genauere Begründung. Ich plane sonst Widerspruch einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173502
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen“ [#173502] [#173502]
Datum
4. Juni 2020 23:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173502 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich nicht sehe, wieso die angefragte Information die innere Sicherheit im Sinne von § 3 Nr. 1 c) IFG sowie die öffentliche Sicherheit im Sinne von § 3 Nr. 2 IFG gefährden sollte. Meines Erachtens wird hier "Security by Obscurity" betrieben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 173502.pdf - 2020-01-22_1-ifg_gesichtserkennung_liste_bahn_flughafen_bmi_bescheid.pdf Anfragenr: 173502 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173502
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0520 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen“ [#173502] # 25-725/002 II#0520
Datum
15. Juni 2020 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
463,1 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-725/002 II#0520 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/002 II#0520 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG-Antrag „Gesichtserkennungssystemen an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen“ [#173502] # 25-725/002 II#0520
Datum
15. Juni 2020 11:38
Status
geschwärzt
732,9 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-725/002 II#0520 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen