Gesichtspunkte der Risikobewertung einer Cannabislegalisierung

1. Gibt es eine Risikobewertung innerhalb des BMG bezüglich einer Legalisierung und/oder Entkriminalisierung von Cannabis ?

Folgende Fragen sind nur relevant sofern die Antwort auf die vorige Frage Ja ist.

2. Unter welchen Gesichtspunkten findet die Risikobewertung statt ?
3. Auf welche Quellen bezieht sich das BMG bei der Risikobewertung ?
4. Sind sämtliche Quellen für die Öffentlichkeit zugänglich ? Wenn nicht, welche sind es ?
5. Wie fällt die Risikobewertung aus ?

Vielen Dank für ihre Arbeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2021
  • Frist
    20. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es eine R…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesichtspunkte der Risikobewertung einer Cannabislegalisierung [#231366]
Datum
18. Oktober 2021 21:02
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es eine Risikobewertung innerhalb des BMG bezüglich einer Legalisierung und/oder Entkriminalisierung von Cannabis ? Folgende Fragen sind nur relevant sofern die Antwort auf die vorige Frage Ja ist. 2. Unter welchen Gesichtspunkten findet die Risikobewertung statt ? 3. Auf welche Quellen bezieht sich das BMG bei der Risikobewertung ? 4. Sind sämtliche Quellen für die Öffentlichkeit zugänglich ? Wenn nicht, welche sind es ? 5. Wie fällt die Risikobewertung aus ? Vielen Dank für ihre Arbeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231366/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Gesichtspunkte der Risikobewertung einer Cannabislegalisierung [#231366]
Datum
19. Oktober 2021 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich auf Ihren IFG-Antrag vom 18.10.2021 zurück. Zur Beantwortung Ihrer ersten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 18.10.2021, Gesichtspunkte der Risikobewertung einer Cannabislegalisierung [#231366]
Datum
5. November 2021 09:10
Status
298,2 KB
Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich auf Ihren IFG-Antrag vom 18.10.2021 zurück. Zur Beantwortung Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass eine direkte Risikobewertung mit der Zielstellung einer Legalisierung und/oder Entkriminalisierung von Cannabis im BMG bisher nicht vorgenommen worden ist. Aus diesem Grunde waren Ihre weiteren Fragen Nr. 2-5 nicht weiter relevant. Allerdings ist dem BMG bekannt, dass es zahlreiche öffentlich zugängliche Studien gibt, welche Aussagen zu der Verbreitung und den gesundheitlichen Auswirkungen des Cannabiskonsums enthalten. Lediglich ergänzend möchte ich Ihnen zu diesem Themenkomplex mitteilen, dass das BMG aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages die Studie "Cannabis: Potenzial und Risiko. Eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme." gefördert hat, welche für Sie von Interesse sein könnte. Die Studie kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsminister... <https://www.bundesgesundheitsminister...> . Zudem habe ich Ihnen als Anlage die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Die Legalisierung von Cannabis", BT-Drs. 19/23736, beigefügt. Mit freundlichen Grüßen