Gespeicherte Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Eintrag auf dieser Liste ist der "Verband Sozialer Wettbewerb e.V." Zur Aufnahme in die Liste müssen die Wirtschaftsverbände einen Antrag stellen und unter anderem einen Fragebogen ausfüllen. Bitte senden sie mir für Verband Sozialer Wettbewerb sämtliche Antragsunterlagen, also auch den ausgefüllten Fragebogen zu.
Weiterhin unterliegen die qualifizierten Wirtschaftsverbände, die in der Liste eingetragen sind Berichtspflichten. Bitte senden sie mir den letzten derartigen Bericht des Verbands Sozialer Wettbewerb zu.
Nach der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden erhebt das Bundesamt für Justiz Informationen über die Mitglieder in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände. Bitte senden Sie mir alle nach dieser Verordnung erhobenen Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb sowie die interne Bewertung dieser Unterlagen zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    240,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Bundesamt für…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespeicherte Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V. [#235809]
Datum
16. Dezember 2021 18:17
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Bundesamt für Justiz führt eine Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Eintrag auf dieser Liste ist der "Verband Sozialer Wettbewerb e.V." Zur Aufnahme in die Liste müssen die Wirtschaftsverbände einen Antrag stellen und unter anderem einen Fragebogen ausfüllen. Bitte senden sie mir für Verband Sozialer Wettbewerb sämtliche Antragsunterlagen, also auch den ausgefüllten Fragebogen zu. Weiterhin unterliegen die qualifizierten Wirtschaftsverbände, die in der Liste eingetragen sind Berichtspflichten. Bitte senden sie mir den letzten derartigen Bericht des Verbands Sozialer Wettbewerb zu. Nach der Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden erhebt das Bundesamt für Justiz Informationen über die Mitglieder in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände. Bitte senden Sie mir alle nach dieser Verordnung erhobenen Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb sowie die interne Bewertung dieser Unterlagen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235809/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
Ihr IFG-Antrag vom 16. Dezember 2021 Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 haben Sie um Ertei…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 16. Dezember 2021
Datum
14. Januar 2022 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 16. Dezember 2021 haben Sie um Erteilung folgender Informationen gebeten: - Übersendung sämtlicher Antragsunterlagen, inklusive den ausgefüllten Fragebogen bezüglich des Antragsverfahrens des Verbandes "Verband Sozialer Wettbewerb e. V." auf Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände; - Übersendung des letzten Berichtes des "Verbandes Sozialer Wettbewerb e. V." im Hinblick auf die für die in der Liste aufgeführten Verbände bestehenden Berichts-pflichten; - Auskunft über alle erhobenen Informationen zu den Mitgliedern des Verbandes "Verband sozialer Wettbewerb e. V." sowie über die interne Bewertung dieser Unterlagen. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass Ihr Auskunftsbegehren Belange Dritter nach § 5 Absatz 1 IFG (Schutz personenbezogener Daten) und § 6 IFG (Schutz geistigen Eigentums und von Bei-triebs- und Geschäftsgeheimnissen) berührt und daher ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG durchzuführen ist. Darüber hinaus müsste der Antrag gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründet werden. In Anbetracht all dessen bitte ich Sie, mir bis zum 31. Januar 2022 mitzuteilen, ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren wünschen. Sollte dies der Fall sein, stelle ich Ihnen anheim, Ihren Antrag zu begründen. Ich weise darauf hin, dass dem zu beteiligenden Dritten die Antragsbegründung zur Verfügung zu stellen ist. Sollte mir Ihre Antwort zu dem genannten Termin nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass Sie die Einleitung eines Drittbeteiligungsverfahrens nicht wünschen und sich Ihr Informationsbegehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809] Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809]
Datum
17. Januar 2022 16:52
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Sie schreiben dass nach § 5 Absatz 1 IFG mein Ersuchen den Schutz personenbezogener Daten berührt. Das kann ich nicht erkennen. Mein Ersuchen richtet sich ausschließlich an den Verein Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Da es sich hier um einen Verein und nicht um eine natürliche Person handelt kann ich nicht erkennen inwiefern hier der Schutz personenbezogener Daten nach § 5 IFG berührt wird. Die DSGVO widmet sich ja ausschließlich dem Schutz natürlicher Personen und eben gerade nicht dem Schutz irgendwelcher Juristischer Personen oder Konstrukte. Sollten in den gewünschten Unterlagen irgendwelche auf natürliche Personen bezogenen Daten enthalten sein, können diese geschwärzt werden. Mein Interesse bezieht sich ausschließlich auf Daten des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Insofern sehe ich keine Anwendung des § 5 IFG bzw. § 7 Absatz 1 Satz 3 auf meine Anfrage und damit auch keine Notwendigkeit einer Begründung. Inwiefern die Antragsunterlagen des Verband Sozialer Wettbewerb geistiges Eigentum gemäß § 6 IFG enthalten sollen erschließt sich mir nicht. Es handelt sich hier um einen Abmahnverein. Auch wenn das Geschäftsmodell dieses Vereins vielleicht kreativ ist, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass dieses oder die Angaben in den Antragsunterlagen in irgendeiner Form den Schutz geistigen Eigentums betreffen. Sollten sie nach der Durchsicht der Antragsunterlagen des Verband Sozialer Wettbewerb tatsächlich der Auffassung sein, dass es hier Teilbereiche gibt, die dem Schutz geistigen Eigentums unterliegen bitte ich um genaue Erläuterungen dieser Teile und warum diese nicht freigegeben werden können. Bzgl. eventueller Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse möchte ich darauf aufmerksam machen, dass es sich beim Verband Sozialer Wettbewerb weder um einen Betrieb noch um ein Geschäft handelt, sondern um einen eingetragenen Verein. Schon von daher sind die Regelungen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen m.E. nach hier nicht anwendbar. Sollten Sie das anders sehen bitte ich um genaue Beschreibung der Teile der gespeicherten Daten für die Sie den Schutz aufgrund vorliegender Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als gegeben ansehen. Für alle anderen Teile bitte ich um Freigabe der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235809/
Bundesamt für Justiz
IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1415/2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag vom 16. Dezember 2021
Datum
17. Februar 2022 14:47
Status
Warte auf Antwort
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 1415/2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihren IFG-Antrag vom 16. Dezember 2021 teile ich mit, dass der für die Bearbeitung Ihres Auskunftsbegehrens aufzubringende Verwaltungsaufwand den für eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft aufzubringenden Verwaltungsaufwand deutlich übersteigen wird und je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr voraussichtlich im Bereich von mindestens 150 Euro erhoben wird. Bei einer endgültigen Bearbeitung des Antrages kann sich diese Gebühr erhöhen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir bis zum 24. Februar 2022 Ihre Entscheidung mitzuteilen, ob Sie zur Übernahme der Gebühr von mindestens 150 Euro bereit sind. Sollte mir Ihre Antwort zu dem genannten Termin nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Auskunftsbegehren erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809] Sehr << Anrede >> ich bin mit der Kostenübernahme von …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809]
Datum
17. Februar 2022 15:19
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin mit der Kostenübernahme von circa 150,- Euro einverstanden. Ich bitte nun um umgehende Bearbeitung meines Antrages. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235809/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Justiz
IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Februar 2022…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809]
Datum
21. Februar 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Februar 2022! Wegen der aktuellen personellen Auslastung in der Behörde und des Umfangs Ihres Anliegens kann die Bearbeitung des IFG-Antrages frühestens Ende März 2022 erfolgen. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen herzlich! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809] Sehr << Anrede >> Ich darf sie daran erinnern, dass di…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag vom 16. Dezember 2021 [#235809]
Datum
21. Februar 2022 11:14
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich darf sie daran erinnern, dass die Frist zur Beantwortung dieser IFG-Anfrage bereits am 17.Januar 2022 abgelaufen ist. Es ist schlicht nicht akzeptabel so mit meinen gesetzlich verbrieften Rechten als Bürger umzugehen und den Termin einfach auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Ich bestehe auf einer umgehenden Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235809/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespeicherte Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ [#235809]
Datum
21. Februar 2022 11:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/235809/ Ich bin der Meinung, die Beantwortung der Anfrage wird künstlich verzögert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 235809.pdf Anfragenr: 235809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235809/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
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Datum
25. Februar 2022 17:49
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 [#…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 [#235809]
Datum
1. April 2022 10:58
An
Bundesamt für Justiz
Status
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Sehr << Anrede >> nachdem sie die gesetzlich vorgegebene Frist zur Beantwortung meiner Informationsfreiheitsanfrage, welche am 17. Januar 2022 abgelaufen ist, einfach ignoriert haben und nun auch die von Ihnen am 21.Februar 2022 selbst gesetzte und zugesicherte Frist bis Ende März 2022 überschritten haben - d.h. sie haben die gesetzlich vorgeschriebene Frist um mittlerweile 74 Tage überschritten - setzte ich Ihnen noch eine letzte Nachfrist bis 15. April 2022. Sollte auch diese Frist erfolglos verstreichen sehe ich mich gezwungen Klage gegen das Bundesamt für Justiz einzureichen wegen Verstoßes gegen das Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 [#…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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<< Anfragesteller:in >>
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AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 [#235809]
Datum
1. April 2022 11:18
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Az.: 25-726/006 II#0172 Sehr << Anrede >> in der oben bezeichneten Angelegenheit habe ich seit ihrem Eingangsschreiben vom 25. Februar leider nichts mehr gehört. Ich möchte sie darauf aufmerksam machen, dass bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Gespeicherte Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ vom 16.12.2021 (#235809) mittlerweile auch die vom Bundesamt für Jusitz - mit Email vom 21. Februar 2022 - selbst gesetzte Frist bis Ende März zur Beantwortung meiner Anfrage abgelaufen ist. Mein Verdacht, dass hier bewusst auf Zeit gespielt wird, bestätigt sich somit. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Beantwortung meiner Anfrage ist damit mittlerweile um 74 Tage überschritten. Ich bitte sie daher in dieser Angelegenheit nun wirklich aktiv zu werden. Dieser Zustand ist wirklich nicht mehr hinzunehmen. Wenn ich als Bürger eine gesetzliche Frist z.B. beim Finanzamt auch nur um einen Tag überschreite muss ich mit drakonischen Strafen rechnen. Es kann nicht angehen, dass die Regierung auf der anderen Seite völlig folgenlos gesetzlich vorgegebene Fristen nach belieben ignoriert und um Monate überzieht. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Datum
1. April 2022 14:21
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 # …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 # IFG-726/006 II#0172 [#235809]
Datum
1. April 2022 16:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr << Anrede >> danke für Ihre prompte Antwort. Sie schreiben, dass die Monatsfrist überschritten werden kann, wenn die Informationen dies erfordern. Wann darf ich mich denn wieder bei Ihnen melden, d.h. konkret wie lange darf das Bundesamt für Justiz in diesem Fall ihrer Meinung nach die Frist überschreiten bis Sie aktiv werden? 3 Monate, 6 Monate? Für die Nennung eines konkreten Zeitrahmens innerhalb dessen die Informationen geliefert werden müssen wäre ich Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 # …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundesamt für Justiz vom 16.12.2021 # IFG-726/006 II#0172 [#235809]
Datum
19. April 2022 20:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespeicherte Informationen zum Verband Sozialer Wettbewerb e.V.“ vom 16.12.2021 (#235809) wurde vor nunmehr über 4 Monaten gestellt und soll(te) in einer Frist von 4 Wochen beantwortet werden. Diese Frist ist nunmehr um mehr als 3 Monate überschritten. Darf ich in dieser Angelegenheit noch auf die Hilfe des Bundes-Datenschutzbeauftragen hoffen oder sind sie weiterhin der Meinung, dass hier alles in Ordnung ist? Für eine umgehende und ehrliche Antwort wäre ich dankbar, da ich mir dann gegf. andere Hilfe suchen müßte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. April 2022 11:37
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
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Datum
13. Juli 2022 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen

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