Gesperrte Orte in Mannheim

Anfrage an: Stadt Mannheim

Bitte informieren sie mich detailiert (Auflistung der Orte) über die öffentlichen Orte der Stadt Mannheim, deren Betreten oder Benutzen wegen der Covid-Pandemie untersagt oder eingeschränkt ist oder bisher WURDE.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    20. Mai 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesperrte Orte in Mannheim [#184976]
Datum
20. April 2020 16:08
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren sie mich detailiert (Auflistung der Orte) über die öffentlichen Orte der Stadt Mannheim, deren Betreten oder Benutzen wegen der Covid-Pandemie untersagt oder eingeschränkt ist oder bisher WURDE.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184976 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in der Aufenthalt an den folgenden Orten war im Stadtgebiet Mannheim zeitweise untersa…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Gesperrte Orte in Mannheim [#184976]
Datum
26. Mai 2020 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Aufenthalt an den folgenden Orten war im Stadtgebiet Mannheim zeitweise untersagt: - Wiesen an den Rheinterrassen, zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Beginn Waldpark, ausgenommen Wege - Neckarwiesen, auf der Nordseite des Neckarufers zwischen Jungbuschbrücke und Friedrich-Ebert-Brücke, ausgenommen Wege - Paradeplatz, O 1, die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege - Wasserturmgelände, die gesamte Grünanlage - Alter Meßplatz, die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege Derzeit besteht kein Aufenthaltsverbot mehr im Stadtgebiet Mannheim. Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-05/2020-05-05%20AV%20mit%20Begr%C3%BCndung.pdf Mit freundlichen Grüßen