Gesperrte/Geblockte Accounts in den Sozialen Netzwerken

Das Staatsministerium verwendet verschiedene Soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook zur Kommunikation mit den Bürgern. Auch die Seiten des Ministerpräsidenten werden vom Staatsministerium betrieben.

* Welche Accounts in welchen Sozialen Netzwerken werden vom Staatsministerium verwaltet?
* Wird gespeichert, welche Accounts Geblockt/Gesperrt sind?
* Bitte senden Sie mir eine Liste aller Gesperrten/Geblockten Accounts in allen sozialen Netzwerken zu, die vom Staatsministerium betreut werden.
* Wie viele Account sind insgesamt gesperrt/geblockt? Ich bitte um Zusendung einer Auflistung aufgeteilt auf die einzelnen Accounts und Netzwerke, falls möglich.
* Wir hat sich die Anzahl der gesperrten/geblockten Accounts im Lauf der Zeit verändert? Gibt es hierzu Statistiken?
* Wird jeweils gespeichert, wer die Sperre/Blockierung vorgenommen hat und warum?
Wenn ja, bitte ich jeweils um Auflistung dieser Daten.
* Wie oft haben Aussagen auf sozialen Netzwerken von Accounts, die von Ihnen betrieben werden, zu weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt?
* Welche Möglichkeiten haben Benutzer, einer Sperre/einem Block ihres Accounts zu widersprechen?
* Wie viele Anfragen bzgl. Widersprüchen gibt es?
* Werden gesperrten Nutzern auf Anfrage ihre Gründe für eine Sperrung mitgeteilt?
* Wie viele Anfragen bzgl. Grünen für eine Sperrung gibt es?

Sollten aus Datenschutzgründen keine Listen vollständig gesendet werden können, zB, weil Realnamen von Bürgern betroffen wären, so bitte ich um Zusendung in geschwärzter Form. Auf Twitter sind die Profile jedoch im Gegensatz zu Facebook meist nicht mit Realnamen versehen, so dass bereits eine Pseudonymisierung vorliegt und deshalb dort evtl. auf Schwärzungen verzichtet werden kann. Dies bitte ich zu prüfen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Staatsmini…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesperrte/Geblockte Accounts in den Sozialen Netzwerken [#228043]
Datum
9. September 2021 09:27
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Staatsministerium verwendet verschiedene Soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook zur Kommunikation mit den Bürgern. Auch die Seiten des Ministerpräsidenten werden vom Staatsministerium betrieben. * Welche Accounts in welchen Sozialen Netzwerken werden vom Staatsministerium verwaltet? * Wird gespeichert, welche Accounts Geblockt/Gesperrt sind? * Bitte senden Sie mir eine Liste aller Gesperrten/Geblockten Accounts in allen sozialen Netzwerken zu, die vom Staatsministerium betreut werden. * Wie viele Account sind insgesamt gesperrt/geblockt? Ich bitte um Zusendung einer Auflistung aufgeteilt auf die einzelnen Accounts und Netzwerke, falls möglich. * Wir hat sich die Anzahl der gesperrten/geblockten Accounts im Lauf der Zeit verändert? Gibt es hierzu Statistiken? * Wird jeweils gespeichert, wer die Sperre/Blockierung vorgenommen hat und warum? Wenn ja, bitte ich jeweils um Auflistung dieser Daten. * Wie oft haben Aussagen auf sozialen Netzwerken von Accounts, die von Ihnen betrieben werden, zu weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt? * Welche Möglichkeiten haben Benutzer, einer Sperre/einem Block ihres Accounts zu widersprechen? * Wie viele Anfragen bzgl. Widersprüchen gibt es? * Werden gesperrten Nutzern auf Anfrage ihre Gründe für eine Sperrung mitgeteilt? * Wie viele Anfragen bzgl. Grünen für eine Sperrung gibt es? Sollten aus Datenschutzgründen keine Listen vollständig gesendet werden können, zB, weil Realnamen von Bürgern betroffen wären, so bitte ich um Zusendung in geschwärzter Form. Auf Twitter sind die Profile jedoch im Gegensatz zu Facebook meist nicht mit Realnamen versehen, so dass bereits eine Pseudonymisierung vorliegt und deshalb dort evtl. auf Schwärzungen verzichtet werden kann. Dies bitte ich zu prüfen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 228043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228043/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Sie finden eine Übersicht der vom Staatsministerium betriebenen Social-Media-Accounts auf u…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
WG: Gesperrte/Geblockte Accounts in den Sozialen Netzwerken [#228043]
Datum
5. Oktober 2021 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Sie finden eine Übersicht der vom Staatsministerium betriebenen Social-Media-Accounts auf unserer Webseite unter: https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/.... Die gesperrten Accounts werden von uns nicht lokal gespeichert, sind aber für den Kanalbetreiber in den jeweiligen Accounts einsehbar. Insgesamt beläuft sich die Zahl der gesperrten/geblockten Accounts in allen sozialen Netzwerken auf 1.737 Konten. Davon bei • Facebook: 1.080 • Twitter: 132 • Instagram: 76 • YouTube: 448 • Mastodon: 0 Nach unserer Prüfung wäre eine Übersendung der Listen an Sie nur in komplett geschwärzter Form möglich, so dass eine Übersendung nicht zu einer Befriedigung eines Informationsinteresses führen könnte. Der Grund für die Sperre wird nur kurzfristig gespeichert, um bei möglichen Einwendungen den Fall nachvollziehen zu können. Wir haben keine quantitative Erhebung, wie viele Anzeigen zu weiteren strafrechtlichen Ermittlungen geführt haben. Nutzer*innen können über die gewöhnlichen Kontaktwege (Kontaktformular, Email, Briefpost oder auch FAX) ihrer Sperre widersprechen oder nach den Gründen fragen. Seit Anfang 2020 gab es etwa zehn solcher Widersprüche/Nachfragen – auch hier werden die Daten aus Datenschutzgründen nicht langfristig gespeichert. Auf Anfrage wird der Fall erneut geprüft, dem Nutzer*innen auch der Grund für die Sperre mitgeteilt und bei berechtigten Einspruch die Sperre wieder aufgehoben. Bspw. wenn eine Sperre wegen Kommentarspam erfolgt, die Person aber glaubhaft machen kann, dass es sich um einen Bedienungsfehler handelte. Siehe auch: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/.... Mit freundlichen Grüßen