Gespräche und Geschäftsunterlagen hinsichtlich des Geschäfts über Schutzmasken der Staatskanzlei mit der Firma Van Laack

Sämtliche Informationen über Gespräche von Armin Laschet / Vertreter:innen der Staatskanzlei und Vertreter:innen der Firma Van Laack in Zusammenhang mit der Schutzmaskenbeschaffung im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere Gesprächsvorbereitungsunterlagen, Gesprächsprotokolle und Vermerke, E-Mails und sonstigen Schriftverkehr, darunter solche, in denen auf die "Mittlerrolle" von Armin Laschets Sohn "Joe" Laschet eingegangen wird, sowie sämtliche mit der Vergabe an die Firma Van Laack zusammenhängende Angebots-, Ausschreibungs- oder Vertragsunterlagen.

vgl. https://www.stern.de/politik/deutschland/wie-armin-laschets-sohn-johannes-der-firma-van-laack-half-9514454.html
--> "In der "Rheinischen Post" erzählte Van-Laack-Inhaber Christian von Daniels am Montag, wie es zu dem Geschäft kam. "Ich habe Joe gesagt, dass er seinem Vater meine Nummer geben kann, wenn das Land Hilfe bei der Beschaffung von Masken braucht", sagte er. Darauf habe ihn prompt Vater und Ministerpräsident Armin Laschet angerufen."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche und Geschäftsunterlagen hinsichtlich des Geschäfts über Schutzmasken der Staatskanzlei mit der Firma Van Laack [#204766]
Datum
1. Dezember 2020 18:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen über Gespräche von Armin Laschet / Vertreter:innen der Staatskanzlei und Vertreter:innen der Firma Van Laack in Zusammenhang mit der Schutzmaskenbeschaffung im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere Gesprächsvorbereitungsunterlagen, Gesprächsprotokolle und Vermerke, E-Mails und sonstigen Schriftverkehr, darunter solche, in denen auf die "Mittlerrolle" von Armin Laschets Sohn "Joe" Laschet eingegangen wird, sowie sämtliche mit der Vergabe an die Firma Van Laack zusammenhängende Angebots-, Ausschreibungs- oder Vertragsunterlagen. vgl. https://www.stern.de/politik/deutschland/wie-armin-laschets-sohn-johannes-der-firma-van-laack-half-9514454.html --> "In der "Rheinischen Post" erzählte Van-Laack-Inhaber Christian von Daniels am Montag, wie es zu dem Geschäft kam. "Ich habe Joe gesagt, dass er seinem Vater meine Nummer geben kann, wenn das Land Hilfe bei der Beschaffung von Masken braucht", sagte er. Darauf habe ihn prompt Vater und Ministerpräsident Armin Laschet angerufen."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204766 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/204766/upload/4e7379c817a6ae0fce534f250b76aaea90fb03a5/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-12-17 - Ihr Schreiben vom 01.12.2020 [#204766] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-12-17 - Ihr Schreiben vom 01.12.2020 [#204766]
Datum
17. Dezember 2020 17:11
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 01. Dezember 2020. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen nicht vor. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich regelmäßig nur auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle - hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen - vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen