Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft

Antrag nach dem SächsPresseG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Inwieweit fanden in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und dem Software-Anbieter Microsoft als Betreiber der Software Microsoft 365 statt?
Bitte schlüsseln Sie mir alle Gespräche genau auf. Weiterhin interessiert mich:
- Wer war anwesend?
- Welche Themen wurden dabei besprochen?
- Wann waren die Gespräche?
Dazu bitte ich um Protokolle aller durchgeführten Gespräche.

2) Gibt es Verträge zwischen dem Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Microsoft?

3) Wenn keine Gespräche durchgeführt wurde, gab es Kontaktversuche von Microsoft via E-Mail, Post, Fax oder Telefon zu einem Mitarbeiter Ihres Ministeriums?

4) Gab es von Ihrer Seite eine Empfehlung ggü. den sächsischen Landkreisen, die o. g. Software speziell an Schulen / bei Schülern zu nutzen? Wenn ja, senden Sie mir die versandten Schreiben dazu zu. Wenn nein, in wie weit wurde anderweitig mit den einzelnen Landkreises unseres Bundeslandes darüber kommuniziert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach SächsPresseG.
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier.

Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens nach liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor.
Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten.
Außerdem bitte ich darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsPresseG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Inwieweit fa…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft [#239198]
Datum
29. Januar 2022 21:33
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsPresseG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Inwieweit fanden in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und dem Software-Anbieter Microsoft als Betreiber der Software Microsoft 365 statt? Bitte schlüsseln Sie mir alle Gespräche genau auf. Weiterhin interessiert mich: - Wer war anwesend? - Welche Themen wurden dabei besprochen? - Wann waren die Gespräche? Dazu bitte ich um Protokolle aller durchgeführten Gespräche. 2) Gibt es Verträge zwischen dem Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Microsoft? 3) Wenn keine Gespräche durchgeführt wurde, gab es Kontaktversuche von Microsoft via E-Mail, Post, Fax oder Telefon zu einem Mitarbeiter Ihres Ministeriums? 4) Gab es von Ihrer Seite eine Empfehlung ggü. den sächsischen Landkreisen, die o. g. Software speziell an Schulen / bei Schülern zu nutzen? Wenn ja, senden Sie mir die versandten Schreiben dazu zu. Wenn nein, in wie weit wurde anderweitig mit den einzelnen Landkreises unseres Bundeslandes darüber kommuniziert? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach SächsPresseG. Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier. Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens nach liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor. Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten. Außerdem bitte ich darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239198/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft“ vom …
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft [#239198]
Datum
3. März 2022 22:04
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft“ vom 29.01.2022 (#239198) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage an die Pressestelle ist mir in Zuständigkeit des Fachreferates zugeleitet word…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
AW: Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft [#239198]
Datum
4. März 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage an die Pressestelle ist mir in Zuständigkeit des Fachreferates zugeleitet worden. Ich beantworte Ihre Fragen. Zu 1.: Es fanden wiederholt Gespräche zwischen dem Anbieter Microsoft und dem Staatsministerium für Kultus statt. Ihre Detailfragen betreffen den geschützten Kernbereich exekutiver Zuständigkeit. Insbesondere über nicht abgeschlossene Vorgänge ist die Staatsverwaltung nicht zur Auskunft verpflichtet. Zu 2.: Für diese Frage wenden Sie sich bitte an das zuständige Ressort. Zu 3.: Siehe dazu Antwort auf Frage 1. Zu 4.: Nein. Über anderweitige Kommunikation bestehen keine hiesigen Erkenntnisse. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage und sehe diese als zufriedenst…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft [#239198]
Datum
6. März 2022 19:04
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Anfrage und sehe diese als zufriedenstellend beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239198/