Gespräche zwischen dem SMK und Microsoft
Antrag nach dem SächsPresseG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Inwieweit fanden in den letzten zwei Jahren Gespräche zwischen Ihrem Ministerium und dem Software-Anbieter Microsoft als Betreiber der Software Microsoft 365 statt?
Bitte schlüsseln Sie mir alle Gespräche genau auf. Weiterhin interessiert mich:
- Wer war anwesend?
- Welche Themen wurden dabei besprochen?
- Wann waren die Gespräche?
Dazu bitte ich um Protokolle aller durchgeführten Gespräche.
2) Gibt es Verträge zwischen dem Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und Microsoft?
3) Wenn keine Gespräche durchgeführt wurde, gab es Kontaktversuche von Microsoft via E-Mail, Post, Fax oder Telefon zu einem Mitarbeiter Ihres Ministeriums?
4) Gab es von Ihrer Seite eine Empfehlung ggü. den sächsischen Landkreisen, die o. g. Software speziell an Schulen / bei Schülern zu nutzen? Wenn ja, senden Sie mir die versandten Schreiben dazu zu. Wenn nein, in wie weit wurde anderweitig mit den einzelnen Landkreises unseres Bundeslandes darüber kommuniziert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach SächsPresseG.
Sollten dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier.
Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens nach liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor.
Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten.
Außerdem bitte ich darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Januar 2022
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2. März 2022
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