Gespräche mit JaRa Immobilien

Anfrage an: Stadt Flensburg

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) zu Treffen von Vertretern der Stadt Flensburg und JaRa Immobilien in den Jahren 2020 und 2021, bis auf die mit Bescheid vom 22.12.23 (300-21/22-I, https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-jara-immobilien) bereits zugesandten Protokolle.

Das umfasst also insbesondere Treffen, deren Thema nicht direkt die Besetzung und Räumung des Bahnhofswaldes betraf, sowie Treffen, die nicht im Rathaus stattfanden.
Beachten Sie ansonsten bitte wieder die Maßgaben des VG Schleswig aus dem Urteil vom 11.7.23 (10 A 92/22).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen,…
An Stadt Flensburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit JaRa Immobilien [#296739]
Datum
9. Januar 2024 22:31
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) zu Treffen von Vertretern der Stadt Flensburg und JaRa Immobilien in den Jahren 2020 und 2021, bis auf die mit Bescheid vom 22.12.23 (300-21/22-I, https://fragdenstaat.de/anfrage/gesprache-mit-jara-immobilien) bereits zugesandten Protokolle. Das umfasst also insbesondere Treffen, deren Thema nicht direkt die Besetzung und Räumung des Bahnhofswaldes betraf, sowie Treffen, die nicht im Rathaus stattfanden. Beachten Sie ansonsten bitte wieder die Maßgaben des VG Schleswig aus dem Urteil vom 11.7.23 (10 A 92/22).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296739/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Flensburg
Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehender mail baten Sie um Übersendung von sämtlichen Dokumenten…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Antw: [EXTERN] Gespräche mit JaRa Immobilien [#296739]
Datum
14. März 2024 18:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehender mail baten Sie um Übersendung von sämtlichen Dokumenten, Vorlagen, Protokollen, Vermerken, Vorbereitungsunterlagen zu Treffen von Vertretern der Stadt Flensburg mit "JARA Immobilien" in den Jahren 2020 und 2021. Diejenigen Unterlagen, die Ihnen mit Bescheid vom 22.12.2023 übersandt wurden, seien davon ausgenommen. Hier ist nicht bekannt, welche Stellen in der mit über 1500 Beschäftigten besetzten Stadtverwaltung mit Vertretern der benannten Firma in den Jahren 2020 und 2021 Kontakt hatten. Ohne weitere Konkretisierung ist eine Beantwortung Ihre Anfrage daher nicht möglich. Die Erforschung zu den völlig unbestimmbaren Treffen in einem nicht bekannten Personenkreis würde darüber hinaus einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern, der gem. § 12 IZG-SH mit einer Gebühr von bis zu 500 € in Rechnung gestellt werden müsste. Mit freundlichen Grüßen