Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN

die Gesprächsleitfäden zu SGBIII und SGBII
Offenbar gibt es im "Intranet" der Arbeitsagentur Gesprächsleitfäden, welche
den Mitarbeitern den auszuführenden Gechäftsprozess und die Methodik der
Fragestellung erläutern. Da solche Prozesse und Fragen oft darauf gerichtet sind, Bürger von vorneherein von Leistungen auszuschließen, oder dazuzubringen, einen Antrag später zu stellen und so auf Leistungen zu verzichten, ist es wichtig, solche Gesprächsleitfäden sowie die Geschäftsprozess-Beschreibung zu kennen.

Gesprächsleitfäden gibt es:

mindestens für:
-Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen Eingangszonen
-Gesprächsleitfäden Service Center SGB III
-EMB-Arbeitshilfen für die Service Center SGB III
-Gesprächsleitfäden Service Center Familienkasse

Zitat:
2.2 Prozesse in den Eingangszonen und Service Centern
Zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Prozesse sind aktualisierte Arbeitsmittel des
Kundenportals im BA-Intranet mit dem Stand 20.09.2022 veröffentlicht.
Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen Eingangszonen
Gesprächsleitfäden Service Center SGB III
EMB-Arbeitshilfen für die Service Center SGB III
Gesprächsleitfäden Service Center Familienkasse
Überblick der Anpassungen:

Datei-Sicherung:
https://web.archive.org/web/20240222034601/https://www.arbeitsagentur.de/datei/w202209009_ba039447.pdf

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Gesprächsleitfäden zu SGBIII und …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
22. Februar 2024 04:56
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Gesprächsleitfäden zu SGBIII und SGBII Offenbar gibt es im "Intranet" der Arbeitsagentur Gesprächsleitfäden, welche den Mitarbeitern den auszuführenden Gechäftsprozess und die Methodik der Fragestellung erläutern. Da solche Prozesse und Fragen oft darauf gerichtet sind, Bürger von vorneherein von Leistungen auszuschließen, oder dazuzubringen, einen Antrag später zu stellen und so auf Leistungen zu verzichten, ist es wichtig, solche Gesprächsleitfäden sowie die Geschäftsprozess-Beschreibung zu kennen. Gesprächsleitfäden gibt es: mindestens für: -Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen Eingangszonen -Gesprächsleitfäden Service Center SGB III -EMB-Arbeitshilfen für die Service Center SGB III -Gesprächsleitfäden Service Center Familienkasse Zitat: 2.2 Prozesse in den Eingangszonen und Service Centern Zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Prozesse sind aktualisierte Arbeitsmittel des Kundenportals im BA-Intranet mit dem Stand 20.09.2022 veröffentlicht. Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen Eingangszonen Gesprächsleitfäden Service Center SGB III EMB-Arbeitshilfen für die Service Center SGB III Gesprächsleitfäden Service Center Familienkasse Überblick der Anpassungen: Datei-Sicherung: https://web.archive.org/web/20240222034601/https://www.arbeitsagentur.de/datei/w202209009_ba039447.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300808/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit
RCE 1409.1 - 18.2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22.2.2024 baten Sie um Zusendung der …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
15. März 2024 11:17
Status
Warte auf Antwort
RCE 1409.1 - 18.2024 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 22.2.2024 baten Sie um Zusendung der Gesprächsleitfäden/Arbeitshilfen für die Eingangszonen und die Service Center der Bundesagentur für Arbeit (BA), insbesondere -Gesprächsleitfäden Service Center SGB III -EMB-Arbeitshilfen für die Service Center SGB III -Gesprächsleitfäden Service Center Familienkasse. Ihre Annahme, die Gesprächsleitfäden zielten darauf ab, Leistungsberechtigte von Leistungen fernzuhalten, ist falsch. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sind bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB III und SGB II an Gesetz und Recht gebunden. Das Sozialgesetzbuch - insbesondere §§ 13, 14 SGB I - verpflichten die Sozialleistungsträger verpflichtet, über Rechte und Pflichten aufzuklären und auf eine sachgerechte Antragstellung hinzuwirken: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html Die Bundesagentur für Arbeit kommt dieser Verpflichtung in vielfältiger Art und Weise und über verschiedene Kommunikationskanäle nach, z.B. durch umfangreiche Informationen auf ihrer Website, durch Auskunft und Beratung in den Eingangszonen der Agenturen für Arbeit oder eben durch Auskünfte der Service Center. Die Gesprächsleitfäden für die Service-Center der BA (für SGB III, Familienleistungen) und die Eingangszone dienen der schnellen Ermittlung des Anliegens der Gesprächspartnerinnen und -partner und sollen die Beschäftigten in die Lage versetzen, schnell und effektiv weiterhelfen zu können, die für den Einzelfall richtige Auskunft geben zu können oder zu ermitteln, ob weiterführende Auskünfte der Vermittlungsfachkräfte oder der Leistungsabteilung notwendig sind. Angesichts der Vielzahl von Leistungen, die die BA und die Jobcenter erbringen, gibt es allein für die von Ihnen angefragten Bereiche mindestens 130 Gesprächsleitfäden. Ich müsste zunächst prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang diese zugänglich gemacht werden können oder es Gründe gibt, die einem Informationszugang entgegenstehen, §§ 3-6 IFG. Sollten Sie den IFG-Antrag in diesem Umfang aufrechterhalten, entstehen für den zu erwartenden Verwaltungsaufwand nach § 10 IFG Gebühren in einer Größenordnung zwischen 30 € und 500 €. Angesichts der Anzahl der Dokumente ist bei Herausgabe aller Gesprächsleitfäden mit einer Gebühr von mindestens 300 € zu rechnen. Im Anhang sende ich Ihnen die Übersichten zu den Gesprächsleitfäden für das Service Center SGB III, die Eingangszone SGB III und das Service Center Familienkasse und schlage vor, dass Sie gezielt auswählen, ob und ggf. welchen Gesprächsleitfaden Sie haben möchten und mir das mitteilen. Ich würde dann prüfen, ob das einzelne Dokument herausgegeben werden kann und in welcher Höhe dafür Gebühren entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
26. März 2024 11:54
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN“ vom 22.02.2024 (#300808) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage Weiterhin gehe ich davon aus das keine Gebühren anfallen da es kein Aufwand ist, ein paar pdf-dokumente aus dem EDV-System abzurufen und per E-Mail zu versenden. Ich möchte mindestens alle Dokumente die mit Kundenkontakt, eingangszone, zu tun haben. Das wird kostenlos möglich sein da es eine kleine Anfrage ist, die wenig Zeitaufwand bedeutet. Wenn Sie sich hinter Kosten verstecken wollen, kann ich ggfs. auf Feststellung klagen, dass kein Kosten für sie Anfrage anfallen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
26. März 2024 11:58
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN“ vom 22.02.2024 (#300808) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Weiterhin gehe ich davon aus das keine Gebühren anfallen da es kein Aufwand ist, ein paar pdf-dokumente aus dem EDV-System (intranet) abzurufen und per E-Mail zu versenden. Das mwird regelmäßig weniger als 30min dauern. Ich möchte mindestens alle Dokumente die mit Kundenkontakt, eingangszone, zu tun haben. Das wird kostenlos möglich sein da es eine kleine Anfrage ist, die wenig Zeitaufwand bedeutet. Wenn Sie sich hinter Kosten verstecken wollen, kann ich ggfs. auf Feststellung klagen, dass keine Kosten für sie Anfrage anfallen. Mit Sachverständigengutachten zum Zeitaufwand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 26.03.2024 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Informat…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
27. März 2024 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 26.03.2024 weisen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Betreff Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN" vom 22.02.2024 nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist beantwortet wurde und bitten um Mitteilung des Sachstandes der Bearbeitung. Nach eingehender Recherche haben wir festgestellt, dass sich Ihre u.g. Anfrage, die Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ gestellt hatten, ursprünglich an die Bundesagentur für Arbeit richtete und nicht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Da Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 22.02.2024 nicht im BMAS eingegangen ist, kann die Frist zur Beantwortung durch das BMAS auch nicht überschritten worden sein. Ich betrachte den Vorgang damit als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Es zeugt von einer außerordentlichen Chuzpe, die Angelegenheit, die ich bei Ihnen eskalieren möchte, "als erl…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
27. März 2024 13:26
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Es zeugt von einer außerordentlichen Chuzpe, die Angelegenheit, die ich bei Ihnen eskalieren möchte, "als erledigt zu betrachten" und kommen Sie mir nicht mit 3 Aktenordnern voll geschwärzter Seiten! Ich darf als Bürger eines Rechtsstaates erwarten, dass sich seine Behörden an die Gesetze halten. Daher fordere ich Die hiermit auf, daraufhin zu wirken das die von mir begehrten Unterlagen in elektronischer Form als identische Kopie der Version welche die Arbeitsagentur benutzt mir unverzüglich und schnell innerhalb von 14Tagen zur Verfügung gestellt wird. Mit verbindlichem Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300808/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 26. März 2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. März 20…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 26. März 2024
Datum
2. April 2024 15:39
Status
image001.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. März 2024. Nach Maßgabe des § 7 Absatz 1 IFG entscheidet allein die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Ihre Anfrage richtet sich an die Bundesagentur für Arbeit, an welche Sie den ursprünglichen Antrag auch gestellt haben. Bitte richten Sie Ihre Nachfrage daher ebenfalls an die Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Das BMAS ist für die Bearbeitung nicht zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachfolgenden E-Mail an das Referat ZR begehren Sie eine aufsic…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
12. April 2024 15:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer nachfolgenden E-Mail an das Referat ZR begehren Sie eine aufsichtsrechtliche Maßnahme gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Vorgang wurde mir zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung übergeben. Sie haben am 22. März 2024 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bei der BA gestellt. Die BA hat Sie darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung Ihres Antrags mindestens 130 Gesprächsleitfäden gesichtet werden müssten und auf Ausschlussgründe zu prüfen wären. Für diesen Bearbeitungsaufwand würden ca. 300 Euro Gebühren erhoben werden. Sie wurden gebeten, Ihren Antrag ggf. zu begrenzen, um die Gebühren zu reduzieren. Hierauf haben Sie gegenüber der BA nicht mehr reagiert, sondern eine Erinnerungsmail an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geschickt. Darauf hat Ihnen ZR am 27. März 2024 geantwortet. Ihr Anliegen betrifft die Umsetzung des IFG durch die BA. Dem BMAS obliegt über die BA grundsätzlich nur die Rechtsaufsicht. Diese bedeutet, dass nur geprüft und bewertet wird, ob sich die BA an Gesetze und sonstiges geltendes Recht hält. Das Vorgehen der BA in Ihrem Fall ist aus IFG-Sicht nicht zu beanstanden. Der Auskunftsverpflichtete ist berechtigt, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren und Auslagen zu erheben (§ 10 Absatz 1 IFG). Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach der „Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV). Die BA hat Sie im Vorfeld über die entstehenden Gebühren für Ihren Antrag informiert. Dass der BA für die Durchsicht von Dokumenten auf schützenswerte Informationen Aufwand entsteht, ist nachvollziehbar. Es scheint sich durchweg um Dokumente zu handeln, die bislang nicht öffentlich zugänglich sind, da ansonsten der Ablehnungsgrund nach § 9 Absatz 3 IFG vorgelegen hätte. Die BA hat Sie auch gebeten, Ihren Antrag zu konkretisieren, um die Gebühren ggf. zu reduzieren. Sie haben es abgelehnt, Gebühren zu erstatten und auch Ihren Antrag im Umfang nicht begrenzt. Sie haben der BA nicht geantwortet. Die BA hat Ihnen bislang keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Wie bereits festgestellt, ist das Vorgehen der BA nach dem IFG nicht zu beanstanden. Ich sehe daher keinen Anlass, im Wege der Rechtsaufsicht Maßnahmen gegenüber der BA zu ergreifen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, welche "schützenswerten Informationen" müssen von der Öffentlichkeit ferngehalten werden, we…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesprächsleitfäden und Beschreibung der Geschäftsprozesse z.B. in EPK oder BPMN [#300808]
Datum
14. April 2024 10:30
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, welche "schützenswerten Informationen" müssen von der Öffentlichkeit ferngehalten werden, wenn die BA sich an Recht und Gesetz hält? Die Antwort könnte die Bevölkerung möglicherweise verunsichern. Ich bin nach wie vor der Auffassung, das die Gesprächsleitfäden ohne Zensuraufwand herausgegeben werden müssen. Die Behauptung, dass eine Zensur der Leitfäden einen vom Bürger zu erstarrenden Aufwand bedeuten würde ist eine reine Schutzbehauptung um das Recht des Bürgers auf Auskunft zu behindern. Im Einzelfall wurden auch keine Beispiele ode gar Beweise für "schützenswerte" Informationen genannt, sondern die Existenz angeblich schützenswerter Informationen lediglich unsubstantiiert behauptet. Und genau dagegen richtet sich meine Beschwerde, nämlich dagegen, dass die Erfüllung der Auskunftsansprüche der Bevölkerung durch unsubstantiiert behauptete schützenswerte Informationen sowie durch unsubstantiiert behauptete Arbeitsaufwände mit entsprechenden Gebührenforderungen behindert werden. Ich darf in diesem Zusammenhang um einen rechtsmittelfähigen begründeten Bescheid bitten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 300808 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]