Gestalltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin

Durch die Vergabekammer Berlin erstellte Gutachten, Auskünfte, Leitlinien etc. zur Gestaltung von sogenannten "Konzeptverfahren" zur Grundstücksvergabe des Landes Berlin, i.d. R. durchgeführt durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Hierbei insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu Fragen der anzuwenden vergaberechtlichen Vorschriften, Schwellwerte und Verfahrensausgestaltung etc.
Die Anfrage bezieht sich sowohl auf die Kommunikation mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wie auch mit den Senatsverwaltungen des Landes Berlin.
Die Anfrage bezieht sich nicht auf laufende Verfahren, sondern nur auf allgemeine Gutachten und Auskünfte sowie abgeschlossene Verfahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Vergabekammer des Landes Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gestalltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814]
Datum
21. April 2022 23:30
An
Vergabekammer des Landes Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Durch die Vergabekammer Berlin erstellte Gutachten, Auskünfte, Leitlinien etc. zur Gestaltung von sogenannten "Konzeptverfahren" zur Grundstücksvergabe des Landes Berlin, i.d. R. durchgeführt durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Hierbei insbesondere, aber nicht ausschließlich, zu Fragen der anzuwenden vergaberechtlichen Vorschriften, Schwellwerte und Verfahrensausgestaltung etc. Die Anfrage bezieht sich sowohl auf die Kommunikation mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH wie auch mit den Senatsverwaltungen des Landes Berlin. Die Anfrage bezieht sich nicht auf laufende Verfahren, sondern nur auf allgemeine Gutachten und Auskünfte sowie abgeschlossene Verfahren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246814/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Vergabekammer des Landes Berlin
Gestaltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814] Sehr Antragsteller/in die Vergabekammer des Landes Be…
Von
Vergabekammer des Landes Berlin
Betreff
Gestaltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814]
Datum
22. April 2022 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Vergabekammer des Landes Berlin ist – auf Antrag - zuständig für die Prüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen, die öffentlichen Auftraggebern des Landes Berlin zuzurechnen sind. Die Vergabekammer erstellt keine Gutachten oder Leitlinien zur Gestaltung von Verfahren in anderen Behörden. Eine Akte gemäß der von Ihnen gestellten Frage liegt daher hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gestaltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814] Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen u…
An Vergabekammer des Landes Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gestaltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814]
Datum
24. April 2022 21:30
An
Vergabekammer des Landes Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Habe ich ihre Antwort richtig verstanden, dass die Vergabekammer des Landes Berlin keinerlei Hinweise zu Gestaltung von Konzeptverfahren zur Grundstückvergabe mit Bauverpflichtung an andere Behörden des Landes Berlin oder der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH gegeben hat? Bitte beachten sie weiterhin, das sich die Anfrage auch auf abgeschlossene Vergabeverfahren erstreckt, dazu konnte ich in ihrer Antwort keine Aussage lesen. Erlauben sie mir deshalb eine konkrete Nachfrage: Hat die Vergabekammer z.B. im Zuge der Prüfung einer Vergabe eine Einschätzung, Stellungnahme oder Hinweise zur Ausgestaltung von Konzeptverfahren abgegeben? Insbesondere zu Fragen der anzuwenden vergaberechtlichen Vorschriften, Schwellwerte und Verfahrensausgestaltung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246814/

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Vergabekammer des Landes Berlin
Antw: AW: Gestaltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814] Sehr << Antragsteller:in >> ich…
Von
Vergabekammer des Landes Berlin
Betreff
Antw: AW: Gestaltung von Konzeptverfahren des Landes Berlin [#246814]
Datum
16. Mai 2022 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich möchte noch einmal klarstellen, dass die Vergabekammer des Landes Berlin grundsätzlich nur im Rahmen der Prüfung von konkreten Nachprüfungsanträgen tätig wird. Sie gibt keine grundsätzlichen Hinweise zur Gestaltung von Konzeptverfahren. Im vergangenen Jahr waren zwei Nachprüfungsanträge in der 2. Beschlussabteilung anhängig, die sich auf sog. Konzeptverfahren beziehen. Die Beschlüsse sind auf unserer Webseite unter folgenden Links veröffentlicht: ● B2-35/21: ● Hauptsachebeschluss https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/assets/b2-35-21-20211203-hauptsachebeschluss-anonymisiert.pdf ● B2-40/21: ● Hauptsachebeschluss https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/assets/b2-40-21-20220314-hauptsachebeschluss-anonymisiert.pdf ● Notwendigkeitsbeschluss https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/assets/b2-40-21-20220323-notwendigkeitsbeschluss-anonymisiert.pdf Aus den Beschlüssen können sie die rechtliche Bewertung der Vergabekammer entnehmen. Mit freundlichen Grüßen