Gestaltung von Fahrradstraßen

der Leitfaden Gemeindestraßen verweist bei den Gestaltungsgrundlagen für Fahrradstraßen u.a. auf "Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis (DIfU)".

1. In welcher Form wurden kommunale Behörden darüber informiert?
2. Gibt es seitens des MIL Einschränkungen bei der Anwendung des Leitfadens auf kommunaler Ebene? Bitte beifügen.

ebenso verweist der Leitfaden Gemeindestraßen bei den Gestaltungsgrundlagen für Fahrradstraßen u.a. auf "RASt 06, in Fortschreibung (FGSV)" Im Oktober 2022 hat die FGSV "Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen" veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch der Stand der Technik bestehender Regelwerke wie RaSt06, ERA 2010 etc. aktualisiert.

1. In welcher Form wurden kommunale Behörden darüber informiert?
2. Welcher Stand der Regelwerke (RaSt, ERA etc.) ist für Kommunen aktuell verbindlich? Bitte beifügen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gestaltung von Fahrradstraßen [#293715]
Datum
28. November 2023 13:40
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Leitfaden Gemeindestraßen verweist bei den Gestaltungsgrundlagen für Fahrradstraßen u.a. auf "Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis (DIfU)". 1. In welcher Form wurden kommunale Behörden darüber informiert? 2. Gibt es seitens des MIL Einschränkungen bei der Anwendung des Leitfadens auf kommunaler Ebene? Bitte beifügen. ebenso verweist der Leitfaden Gemeindestraßen bei den Gestaltungsgrundlagen für Fahrradstraßen u.a. auf "RASt 06, in Fortschreibung (FGSV)" Im Oktober 2022 hat die FGSV "Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen" veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde auch der Stand der Technik bestehender Regelwerke wie RaSt06, ERA 2010 etc. aktualisiert. 1. In welcher Form wurden kommunale Behörden darüber informiert? 2. Welcher Stand der Regelwerke (RaSt, ERA etc.) ist für Kommunen aktuell verbindlich? Bitte beifügen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 293715 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Leider ist aufgrund des hohen Kranken…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
WG: Gestaltung von Fahrradstraßen [#293715]
Datum
18. Dezember 2023 09:25
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
gemeindestraen-leitfaden2022-barrierefrei.pdf
10,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Leider ist aufgrund des hohen Krankenstandes eine Beantwortung noch nicht möglich gewesen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gestaltung von Fahrradstraßen“ vom 28.11.2023 (#293715) wurde von …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gestaltung von Fahrradstraßen [#293715]
Datum
4. Januar 2024 22:23
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gestaltung von Fahrradstraßen“ vom 28.11.2023 (#293715) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte dazu gerne antworten. Zunä…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
Gestaltung von Fahrradstraßen [#293715]
Datum
11. Januar 2024 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte dazu gerne antworten. Zunächst möchte ich anmerken, dass gemäß dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) die jeweilige Kommune der zuständige Baulastträger für die Gemeindestraßen ist. Für die Planung und Bau einer Gemeindestraße gibt es eine Vielzahl von Regelwerken, die als Stand der Technik anzuwenden sind. Über die Anwendung bzw. Auslegung der technischen Regelwerke entscheidet der jeweilige Baulastträger in eigener Zuständigkeit. Ob und in welchem Umfang straßenbauliche Maßnahmen in einer Kommune durchgeführt werden, obliegt der kommunalen Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden. Dabei sind sie an die Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften gebunden. Es gibt seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) keine Informationspflicht gegenüber den Kommunen zur verbindlichen Anwendung von Regelwerke bzw. zu deren Stand der Technik. Das maßgebliche Regelwerk für den Entwurf einer Innerortsstraße sind u.a. die „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die RAST 06 wurde für Bundes-und Landesstraßen in Brandenburg mit Runderlass des MIL, Abt. 4 Nr. 11/2013 vom 16. Mai 2013 verbindlich eingeführt und für Straßen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes BB zur Anwendung empfohlen. (Dieser Erlass ist im Brandenburgischen Vorschriftenwerk (BRAVORS) abrufbar.) Das MIL unterstützt mit seiner Fachkompetenz die Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit. Die Erarbeitung des Leitfadens Gemeindestraßen-Leitfaden 2022 (GS-Leitfaden) ist eine Serviceleistung für Bürger und Kommunen. Der GS-Leitfaden selbst ist keine verbindliche Rechtsvorschrift, sondern eine Handlungsempfehlung insbesondere zum Erschließungsbeitragsrecht und zum Straßenbau. Ich hoffe Ihnen ausreichend Information zur Anwendung und Auslegung von technischen Regelwerken gegeben zu haben und bitte Sie zu detaillierten Fragen der Anwendung die jeweilige Kommune zu kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen