Gesundheitsämter Niedersachsen

1. Wie groß ist der Zuständigkeitsbereich der einzelnen Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen in Niedersachsen; für wie viele EinwohnerInnen sind die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig?
2. Wie groß ist die jeweilige Personalausstattung/ MitarbeiterInnenzahl der Gesundheitsämter? Wie viele Mitarbeitende sind für wie viele Einwohner zuständig?

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  • Datum
    5. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie groß ist der Zuständigkeitsberei…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesundheitsämter Niedersachsen [#305179]
Datum
5. April 2024 20:36
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie groß ist der Zuständigkeitsbereich der einzelnen Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen in Niedersachsen; für wie viele EinwohnerInnen sind die jeweiligen Gesundheitsämter zuständig? 2. Wie groß ist die jeweilige Personalausstattung/ MitarbeiterInnenzahl der Gesundheitsämter? Wie viele Mitarbeitende sind für wie viele Einwohner zuständig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305179 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305179/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Antragsteller:in >> Bzgl. unten stehender Anfrage kann ich Ihn…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
WG: Gesundheitsämter Niedersachsen [#305179]
Datum
10. April 2024 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
8,5 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Antragsteller:in >> Bzgl. unten stehender Anfrage kann ich Ihnen wie folgt berichten: In Niedersachsen liegen die Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde ("Gesundheitsamt") in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte unter kommunaler Selbstverwaltung. Personalschlüssel und fachlicher Einsatz des Personals innerhalb eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt unterliegen keiner Kontrolle durch das Land Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen