Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH

Eine Übersicht, bei welchen Gesundheitsämtern im Saarland Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH in Verwendung sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, bei welchen Gesund…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH [#294842]
Datum
14. Dezember 2023 07:35
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, bei welchen Gesundheitsämtern im Saarland Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH in Verwendung sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294842/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank Anfrage nach dem Saarländischen Informationsfreihe…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Saarland
Betreff
AW: Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH [#294842]
Datum
22. Dezember 2023 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,1 KB
image002.png
7,3 KB
image005.png
15,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank Anfrage nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz. Nach Rücksprache mit unserer Fachabteilung zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen nachstehende Rückmeldung zukommen lassen: Die beantragten Informationen liegen unserem Hause leider nicht vor. Die EDV Ausstattung der Gesundheitsämter liegt in der Zuständigkeit der Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrer Anfrage an die zuständigen Stellen zu wenden. Nach dem IFG besteht keine Verpflichtung seitens der Behörde bestimmte Informationen zusammenzustellen oder zu ermitteln. Das IFG kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung von Informationen. Die verwaltungstechnische Aufbereitung vorhandener Informationen ist eine Verfahrenspflicht der informationspflichtigen Stelle, nicht hingegen die inhaltliche Aufbereitung von Informationen. Muss eine begehrte Information erst errechnet werden, bevor sie existiert, handelt es sich ebenfalls um die inhaltliche Aufbereitung einer – noch nicht vorhandenen – Information. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen