Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH

Eine Übersicht, bei welchen Gesundheitsämtern in Bayern Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH in Verwendung sind.

Ich forsche zu dem Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Dezember 2023
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, bei welchen Gesund…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH [#294311]
Datum
6. Dezember 2023 17:30
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, bei welchen Gesundheitsämtern in Bayern Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH in Verwendung sind. Ich forsche zu dem Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294311/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage via "Frag den Staat" vom 06.12.2023 hinsichtli…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH [#294311]; Ihre Nachricht vom 06.12.2023
Datum
18. Dezember 2023 17:35
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
23,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage via "Frag den Staat" vom 06.12.2023 hinsichtlich einer Übersicht, bei welchen Gesundheitsämtern in Bayern Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH in Verwendung sind, können wir Ihnen wie folgt antworten: Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG hat jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Da Sie Ihr berechtigtes Interesse mit "Forschung zu diesem Thema" begründen, können wir ein auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse der von Ihnen begehrten Daten bedauerlicherweise nicht ausschließen. Darüber hinaus liegt dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention eine von Ihnen gewünschte Übersicht, bei welchen Gesundheitsämtern in Bayern Softwareprodukte der Firma Mikroprojekt GmbH in Verwendung sind, so nicht vor. Die Gesundheitsämter sind in Bayern keine staatlichen Sonderbehörden, sondern vollständig in die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden integriert. Daher haben sie freie Wahlmöglichkeiten bei der Beschaffung der Softwareausstattung, was zu einem breiten Spektrum auch der für Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes verwendeten Fachanwendungen führt. Eine Anfrage bei den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden steht Ihnen grundsätzlich frei; das Ergebnis von deren Prüfung des Auskunftsrechts kann im konkreten Einzelfall nicht vorweggenommen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsg…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesundheitsämter: Software der Firma Mikroprojekt GmbH“ [#294311]
Datum
18. Dezember 2023 18:28
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BayDSG, BayUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/294311/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich kein auf entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 294311.pdf - 2023-12-18_1-image001.jpg Anfragenr: 294311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294311/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 18.12.2023 Az. DSB/5-195-626 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim B…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 18.12.2023 Az. DSB/5-195-626
Datum
21. Dezember 2023 17:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachricht ist beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ein-gegangen. Aufgrund der dauerhaft hohen Zahl von Eingängen kann es derzeit längere Zeit dauern, bis der Vorgang bearbeitet wird. Hierfür bitte ich um Verständnis. Ich komme so bald wie möglich wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 18.12.2023;Az. DSB/5-195-626 Sehr << Antragsteller:in >> im Anschluss an meine Ein…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 18.12.2023;Az. DSB/5-195-626
Datum
16. Februar 2024 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> im Anschluss an meine Eingangsbestätigung vom 21. Dezember 2023 kann ich Ihnen nunmehr mitteilen, dass ich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention eine Stellungnahme einhole. Da der Schriftwechsel erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bitte ich Sie einstweilen weiter um Geduld. Sobald mir die Stellungnahme vorliegt und ich meine datenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen habe, werde ich Sie über das Ergebnis meiner Bewertung informieren. Mit freundlichen Grüßen