Gesundheitsdaten

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Beitrag https://www.enkreis.de/aktuelles/news-detailansicht/news/corona-kreisverwaltung-entschuldigt-sich-fuer-e-mail-panne.html erklärt Ihr Pressesprecher, dass von Ihrer E-Mail-Panne "keinerlei Gesundheitsdaten" betroffen seien.

Die DSGVO definiert Gesundheitsdaten in Art. 4, Abs. 15 als "personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen".

Bitte legen Sie mir da, warum es sich bei den E-Mail-Adressen und dem zugänglichen Inhalt nicht um Gesundheitsdaten handelt, insbesondere
- warum nicht angenommen werden kann, dass die adressieren Personen ein erhöhtes Risiko haben, an Covid-19 zu erkranken, obwohl nach der Impfreihenfolge nur solche Personen geimpft werden.
- warum sich nicht mit Hilfe von in den E-Mail-Adressen angegebenen Geburtsdaten
eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Risikogruppe bestimmen lässt, z.B. lässt sich relativ klar ableiten, dass beispielsweise die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" einer 79-jährigen Frau namens Erika Müller gehört, die aufgrund ihres Alters Risikopatientin ist, während die Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" einem 21-jährigen zugeordnet werden kann, der in einer Arztpraxis tätig und somit auch impfberechtigt ist - ähnliches gilt selbstverständlich auch für Lehrer, Erzieher etc.

Bitte senden Sie mir zudem zu:

- der Auszug aus Ihren technischen und organisatorischen Maßnahmen, in dem es um sachgerechten E-Mail-Versand geht
- die Maßnahmen, die Sie treffen wollen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung meiner Fragen, TOMs wurden nicht ergriffen und es ist auch nichts in diese Richtung geplant.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2021
  • Frist
    20. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in Ihrem Beitrag https://www…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesundheitsdaten [#215760]
Datum
16. März 2021 23:56
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in Ihrem Beitrag https://www.enkreis.de/aktuelles/news-detailansicht/news/corona-kreisverwaltung-entschuldigt-sich-fuer-e-mail-panne.html erklärt Ihr Pressesprecher, dass von Ihrer E-Mail-Panne "keinerlei Gesundheitsdaten" betroffen seien. Die DSGVO definiert Gesundheitsdaten in Art. 4, Abs. 15 als "personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen". Bitte legen Sie mir da, warum es sich bei den E-Mail-Adressen und dem zugänglichen Inhalt nicht um Gesundheitsdaten handelt, insbesondere - warum nicht angenommen werden kann, dass die adressieren Personen ein erhöhtes Risiko haben, an Covid-19 zu erkranken, obwohl nach der Impfreihenfolge nur solche Personen geimpft werden. - warum sich nicht mit Hilfe von in den E-Mail-Adressen angegebenen Geburtsdaten eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Risikogruppe bestimmen lässt, z.B. lässt sich relativ klar ableiten, dass beispielsweise die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" einer 79-jährigen Frau namens Erika Müller gehört, die aufgrund ihres Alters Risikopatientin ist, während die Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" einem 21-jährigen zugeordnet werden kann, der in einer Arztpraxis tätig und somit auch impfberechtigt ist - ähnliches gilt selbstverständlich auch für Lehrer, Erzieher etc. Bitte senden Sie mir zudem zu: - der Auszug aus Ihren technischen und organisatorischen Maßnahmen, in dem es um sachgerechten E-Mail-Versand geht - die Maßnahmen, die Sie treffen wollen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215760 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215760/

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.03.2021 [#215760] Sehr Antrag…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Ihr "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" vom 16.03.2021 [#215760]
Datum
26. April 2021 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren per Email vom 16.03.2021 gestellten "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" (Anfragenr: 215760 - vgl.u.) übersende ich Ihnen den als Anlage beigefügten Bescheid vom heutigen Tage (wie gewünscht per Email) als pdf.Datei. Mit freundlichen Grüßen