Gesundheitsinformation IQWiG - Zecken

Am April 2012 veröffentlichte das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) das Merkblatt Zecken.

1.Wurde das IQWiG zu dieser Gesundheitsinformation vom Bundesministerium für Gesundheit oder dem Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt oder geschah dies auf Eigeninitiative des IQWiG?
2. An wen wurden die Entwürfe zum externen Review verschickt?
3. Welchen Patientenvertretern wurden die Entwürfe vor Veröffentlichung vorgelegt?
4.Auf welchem Weg wurden Erfahrungsberichte von Patienten eingeholt und welche Kriterien wurden bei der Auswahl festgelegt?
5.Wurden externe Sachverständige einbezogen, wenn ja welche?
6.Wurden bei der Recherche Leitlinien herangezogen? Welcher Leitlinienhersteller wurde kontaktiert? Wurde die Evidenz der Leitlinie geprüft?
7.Im Juni 2008 beauftragte das IQWiG die Medizinische Hochschule Hannover die Gesundheitsinformationen einer Nutzerbewertung zu unterziehen. Zur Gestaltung wurde angeraten bei Texten die sich an chronische Patienten wenden möglichst wenige Studien und Fachliteratur anzugeben, da diese bei dieser Patientengruppe für Verwirrung sorge. Wird diese Empfehlung vom IQWiG umgesetzt?
8. Welche Kosten würden für die Aushändigung bzw. den Versand des Rechercheprotokolls anfallen?

Ergebnis der Anfrage

Keine der angefragten Informationen wurde übermittelt. Sowohl das BMG als auch das IQWiG verweisen auf das Methodenpapier aus dem jedoch in keinster Weise hervorgeht, welche Gutachter und Patientenvertreter einbezogen wurden. Nach Angaben des BMG besteht weder eine Fachaufsicht noch ist das IQWiG zu Transparenz verpflichtet, somit ist auch nicht nachvollziehbar wie unabhängig und objektiv dieses Institut arbeitet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Mai 2012
  • Frist
    27. Juni 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesundheitsinformation IQWiG - Zecken
Datum
14. Mai 2012 14:43
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Am April 2012 veröffentlichte das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) das Merkblatt Zecken. 1.Wurde das IQWiG zu dieser Gesundheitsinformation vom Bundesministerium für Gesundheit oder dem Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt oder geschah dies auf Eigeninitiative des IQWiG? 2. An wen wurden die Entwürfe zum externen Review verschickt? 3. Welchen Patientenvertretern wurden die Entwürfe vor Veröffentlichung vorgelegt? 4.Auf welchem Weg wurden Erfahrungsberichte von Patienten eingeholt und welche Kriterien wurden bei der Auswahl festgelegt? 5.Wurden externe Sachverständige einbezogen, wenn ja welche? 6.Wurden bei der Recherche Leitlinien herangezogen? Welcher Leitlinienhersteller wurde kontaktiert? Wurde die Evidenz der Leitlinie geprüft? 7.Im Juni 2008 beauftragte das IQWiG die Medizinische Hochschule Hannover die Gesundheitsinformationen einer Nutzerbewertung zu unterziehen. Zur Gestaltung wurde angeraten bei Texten die sich an chronische Patienten wenden möglichst wenige Studien und Fachliteratur anzugeben, da diese bei dieser Patientengruppe für Verwirrung sorge. Wird diese Empfehlung vom IQWiG umgesetzt? 8. Welche Kosten würden für die Aushändigung bzw. den Versand des Rechercheprotokolls anfallen?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: - Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Montag, 14. Mai 2012…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: -
Datum
15. Mai 2012 12:29
Status
Unbekannt
Sehr<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Montag, 14. Mai 2012 14:43 An: <<email address>> Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Am April 2012 veröffentlichte das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) das Merkblatt Zecken. 1.Wurde das IQWiG zu dieser Gesundheitsinformation vom Bundesministerium für Gesundheit oder dem Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt oder geschah dies auf Eigeninitiative des IQWiG? 2. An wen wurden die Entwürfe zum externen Review verschickt? 3. Welchen Patientenvertretern wurden die Entwürfe vor Veröffentlichung vorgelegt? 4.Auf welchem Weg wurden Erfahrungsberichte von Patienten eingeholt und welche Kriterien wurden bei der Auswahl festgelegt? 5.Wurden externe Sachverständige einbezogen, wenn ja welche? 6.Wurden bei der Recherche Leitlinien herangezogen? Welcher Leitlinienhersteller wurde kontaktiert? Wurde die Evidenz der Leitlinie geprüft? 7.Im Juni 2008 beauftragte das IQWiG die Medizinische Hochschule Hannover die Gesundheitsinformationen einer Nutzerbewertung zu unterziehen. Zur Gestaltung wurde angeraten bei Texten die sich an chronische Patienten wenden möglichst wenige Studien und Fachliteratur anzugeben, da diese bei dieser Patientengruppe für Verwirrung sorge. Wird diese Empfehlung vom IQWiG umgesetzt? 8. Welche Kosten würden für die Aushändigung bzw. den Versand des Rechercheprotokolls anfallen? Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: - Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesundheitsinformation IQWiG …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: -
Datum
27. Juni 2012 06:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesundheitsinformation IQWiG - Zecken" vom 14.05.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Stunden, 27 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Aktenauskunft nach IFG/Gesundheitsinformation IQWiG-Zecken Sehr geehrte.... vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft nach IFG/Gesundheitsinformation IQWiG-Zecken
Datum
2. Juli 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrte.... vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie per Mail an das BMG gerichtet haben. Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des BMG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Im Übrigen weise ich auf Folgendes hin: Das IQWiG ist als fachlich unabhängiges, rechtsfähiges Institut insbesondere zu dem Zwecke gegründet worden, den Gemeinsamen Bundesausschuss mit der Ausarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren bei ausgewählten Krankheiten sowei zur Erstellung wissenschaftlicher Ausarbeitungen zu Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen zu unterstützen. Daneben hat es u.a. nach § 139 a Abs.3 Nr. 6 die Aufgabe Informationen zur Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Bei seinen Aufgaben arbeitet das IQWiG anhand eines Methodenpapiers, in dem die wissenschaftlichen Grundsätze ebenso festgehalten snid wie die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte zum Erstellen der Berichte. Hierin ist auch die Vergabe von Aufträgen an Dritte, die Regeln für die Anhörung von Sachverständigen, die Beteiligung von Betroffenen sowie das externe Review und die Publikation von Ergebnissen enthalten. Um die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen in Forschung und dem Gesundheitswesen zu berücksichtigen werden die Methoden des IQWiG regelmäßig überarbeitet und aktualisiert. Das IQWiG erfüllt dabei insbesondere auch den o.g. gesetzlichen Anspruch an eine unabhängige wissenschaftliche Arbeitsweise. Dazu trägt auch bei, dass alle Arbeitsergebnisse im Internet dargetellt und damit einer breiten Fachöffentlichkeit zur Diskussion gegeben werden. Eine Fachaufsicht des BMG über die Arbeit des IQWiG besteht nicht. Auch wurde vom BMG kein Auftrag an das IQWiG zur Erarbeitung einer Gesundheitsinformation "Zecken" gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenauskunft nach IFG/Gesundheitsinformation IQWiG-Zecken Sehr geehrte Frau Dr. Kastenholz, bezugnehmend au…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenauskunft nach IFG/Gesundheitsinformation IQWiG-Zecken
Datum
7. Juli 2012 07:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Frau Dr. Kastenholz, bezugnehmend auf Ihre Antwort möchte ich meine Anfrage abändern und verweise auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (AZ 13 K 3033/09). Ich bitte bekannt zu geben, welche Mitglieder der Projektgruppe Gesundheitsinformation „Zecken“ angehörten, welche Patientenvertreter einbezogen wurden und welche externen Reviewer beteiligt waren. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
IFG-Bescheid Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium fü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG-Bescheid
Datum
30. August 2012 16:11
Status
Anfrage abgelehnt
geschwärzt
84,4 KB
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag B. Osterheld Dr. Bernhard Osterheld Referent Bundesministerium für Gesundheit Referat Z 22 Rechtsangelegenheiten, Bürokratieabbau, Vergaberecht, Interner Datenschutz Tel. 0228 / 941 - 2107 <<E-Mailadresse>>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gesundheitsinformation IQWiG - Zecken"
Datum
8. September 2012 14:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittelung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitsinformation-iqwig-zecken/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, siehe Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (AZ 13 K 3033/09). Mit freundlichen Grüßen