Gesundheitsinformation IQWiG - Zecken
Am April 2012 veröffentlichte das IQWiG (Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) das Merkblatt Zecken.
1.Wurde das IQWiG zu dieser Gesundheitsinformation vom Bundesministerium für Gesundheit oder dem Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt oder geschah dies auf Eigeninitiative des IQWiG?
2. An wen wurden die Entwürfe zum externen Review verschickt?
3. Welchen Patientenvertretern wurden die Entwürfe vor Veröffentlichung vorgelegt?
4.Auf welchem Weg wurden Erfahrungsberichte von Patienten eingeholt und welche Kriterien wurden bei der Auswahl festgelegt?
5.Wurden externe Sachverständige einbezogen, wenn ja welche?
6.Wurden bei der Recherche Leitlinien herangezogen? Welcher Leitlinienhersteller wurde kontaktiert? Wurde die Evidenz der Leitlinie geprüft?
7.Im Juni 2008 beauftragte das IQWiG die Medizinische Hochschule Hannover die Gesundheitsinformationen einer Nutzerbewertung zu unterziehen. Zur Gestaltung wurde angeraten bei Texten die sich an chronische Patienten wenden möglichst wenige Studien und Fachliteratur anzugeben, da diese bei dieser Patientengruppe für Verwirrung sorge. Wird diese Empfehlung vom IQWiG umgesetzt?
8. Welche Kosten würden für die Aushändigung bzw. den Versand des Rechercheprotokolls anfallen?
Ergebnis der Anfrage
Keine der angefragten Informationen wurde übermittelt. Sowohl das BMG als auch das IQWiG verweisen auf das Methodenpapier aus dem jedoch in keinster Weise hervorgeht, welche Gutachter und Patientenvertreter einbezogen wurden. Nach Angaben des BMG besteht weder eine Fachaufsicht noch ist das IQWiG zu Transparenz verpflichtet, somit ist auch nicht nachvollziehbar wie unabhängig und objektiv dieses Institut arbeitet.
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Mai 2012
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27. Juni 2012
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vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne werde ich mich erneut unter Verweis auf Ihr Schreiben an das IQWiG wenden.
Etwas erstaunt habe ich jedoch Ihre Bemerkung zur Kenntnis genommen, das angeführte Urteil würde in diesem Fall nicht greifen. Entsprechend diesem Urteil ist es für Bundesorgane und –einrichtungen, die nicht die Merkmale des Behördenbegriffs erfüllen, entscheidend ob sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Dies gilt gemäß diesem Urteil auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Das IQWiG wurde vom G-BA als Stiftung des Privatrechts gegründet, ist entsprechend SGB V für das System der gesetzlichen Krankenversicherung tätig und wird durch Erhebung von Zuschlägen auf abzurechnende Krankenhausfälle und Vergütungen der ärztlichen Versorgung, also vollständig aus Mitteln des öffentlichen Gesundheitswesens, finanziert. Auftraggeber des IQWiG sind ausschließlich der G-BA und das Bundesministerium für Gesundheit. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit hat der G-BA als öffentlich-rechtliche Institution dem IQWiG 2004 einen Generalauftrag erteilt der im März 2008 erweitert wurde und es dem IQWiG ermöglicht eigenständig Themen auszuwählen und zu bearbeiten.
Ihrer Antwort zu entnehmen gehen Sie nicht davon aus, dass dieses Institut das den Nutzen medizinischer Leistungen bewertet und aus öffentlichen Geldern finanziert wird öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Dabei drängt sich natürlich die Frage auf weshalb solch ein Institut derart unabhängig ist, dass es weder einer Kontrolle unterliegt noch verpflichtet sein sollte die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen transparent zu machen. Wurde dies vom Gesetzgeber so gewollt bzw. was wird dagegen unternommen?
Mit freundlichen Grüßen