Gesundheitskarte im Onlinebetrieb mittels Telematikinfrastruktur - laufende Kosten

Neben den Kosten für die Entwicklung und Erstellung der Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur fallen im späteren Onlinebetrieb auch
laufende Kosten für den Betrieb, die Wartung, Weiterentwicklung usw. der Telematikinfrastruktur an.
Entsprechende Planungen bzw. Schätzungen müssten in Ihrem Hause vorliegen.

Welche laufende Kosten fallen laut Ihrer Planung/Schätzung dafür jährlich an?
Ich bitte um die elektronische Zusendung entsprechender Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Oktober 2015
  • Frist
    20. November 2015
  • Ein:e Follower:in
Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Neben den Kosten…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Gesundheitskarte im Onlinebetrieb mittels Telematikinfrastruktur - laufende Kosten [#11643]
Datum
18. Oktober 2015 13:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Neben den Kosten für die Entwicklung und Erstellung der Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur fallen im späteren Onlinebetrieb auch laufende Kosten für den Betrieb, die Wartung, Weiterentwicklung usw. der Telematikinfrastruktur an. Entsprechende Planungen bzw. Schätzungen müssten in Ihrem Hause vorliegen. Welche laufende Kosten fallen laut Ihrer Planung/Schätzung dafür jährlich an? Ich bitte um die elektronische Zusendung entsprechender Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet. Dieses Schreiben i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: [IVBV] FW: Gesundheitskarte im Onlinebetrieb mittels Telematikinfrastruktur - laufende Kosten [#11643]
Datum
19. Oktober 2015 11:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch anrufen. Wir helfen gern. - Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 01 - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02 - Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 03 Mit freundlichem Gruß Cathrin Junck Kommunikationscenter im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Weitere Informationsangebote: <<E-Mail-Adresse>> Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: - Fax 030 340 60 66 07 - E-Mail <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> - Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 030 340 60 66 08 - Gebärdentelefon / Video over IP Zieladresse für Ihr Endgerät: <<E-Mail-Adresse>> Gesundheitspolitische Informationen Die "Gesundheitspolitischen Informationen" erscheinen alle drei Monate und berichten aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im A4-Format wird Ihnen per Post zugesandt. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_aktuell Der E-Mail-Newsletter GP_aktuell informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird ein- bis zweimal im Monat versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu laufenden Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des BMG und seiner nachgeordneten Behörden und zu weiteren Angeboten des Hauses wie Veranstaltungen und neuen Broschüren. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_Infoblätter Von A wie Arzneimittelzuzahlung bis Z wie Zusatzbeitrag: Die monatlich erscheinenden "GP_Infoblätter" bieten Ratgeberinformationen für Patienten und Verbraucher zu wichtigen Einzelthemen der Gesundheitsversorgung. Sie liegen den gedruckten "Gesundheitspolitischen Informationen" regelmäßig bei, können darüber hinaus aber auch im E-Mail-Abonnement bezogen werden. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos per E-Mail anfordern: <<E-Mail-Adresse>> Internet Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. The information provided in this e-mail is confidential and is for the sole use of the recipient(s). It may not be disclosed, copied or distributed in any form without the obtained permission in writing of the sender and to the extent that it is passed on care must be taken to ensure that this is in a form which accurately reflects the information presented here. While the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no warranty and representation is given to this effect and no responsibility can be accepted by the sender to any end users for any action on the basis of the information. If you are not the intended recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and delete this e-mail. ------------------------------------------- From: Kevin <<E-Mail-Adresse>> Sent: Sonntag, 18. Oktober 2015 13:52:03 To: <<E-Mail-Adresse>> Subject: Gesundheitskarte im Onlinebetrieb mittels Telematikinfrastruktur - laufende Kosten [#11643] Auto forwarded by a Rule Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Neben den Kosten für die Entwicklung und Erstellung der Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur fallen im späteren Onlinebetrieb auch laufende Kosten für den Betrieb, die Wartung, Weiterentwicklung usw. der Telematikinfrastruktur an. Entsprechende Planungen bzw. Schätzungen müssten in Ihrem Hause vorliegen. Welche laufende Kosten fallen laut Ihrer Planung/Schätzung dafür jährlich an? Ich bitte um die elektronische Zusendung entsprechender Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Eingabe vom 18. Oktober 2015 zum obigen Betreff ist im Bundesministerium für Gesun…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: [IVBV] FW: Gesundheitskarte im Onlinebetrieb mittels Telematikinfrastruktur - laufende Kosten [#11643]
Datum
23. Oktober 2015 12:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Eingabe vom 18. Oktober 2015 zum obigen Betreff ist im Bundesministerium für Gesundheit eingegangen und wird bearbeitet. Über eventuell entstehende Gebühren oder Auslagen kann ich derzeit noch nichts sagen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Müller, anliegend übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015
Datum
6. November 2015 13:58
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
135,4 KB
Sehr geehrter Herr Müller, anliegend übersende ich Ihnen mein Antwortschreiben auf Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015. Mit freundlichem Gruß Gerda Weingärtner
Kevin Müller
AW: Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015 [#11643] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank nachräglich für I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015 [#11643]
Datum
16. Mai 2016 13:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank nachräglich für Ihr Schreiben vom 6.11.2015. Im letzten Absatz der ersten Seite verweisen Sie darauf, dass die SELBSTVERWALTUNG für diese Fragen zuständig ist. Können Sie mir bitte konkret benennen, welche Behörde/Abteilung zuständig ist und mir diese Angaben machen kann. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 11643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
Kevin Müller
AW: AW: Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015 [#11643] Sehr geehrt<< Anrede >> die SELBSTVERWALTUNG kann …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mails vom 18. Oktober 2015 [#11643]
Datum
25. Juni 2016 09:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die SELBSTVERWALTUNG kann ich nicht um Informationen bitten. Ihnen als aufsichtsführender Behörde ist sicherlich die zuständige Behörde/Abteilung/Person bekannt, die mir im Sinne der von Ihnen auch im Rahmen dieser Projekte zu steigernden Transparenz diese Angaben machen kann. Ich verweise auf meine Anfrage vom 16.05.2016. Vielen Dank im Voraus Kevin Müller Anfragenr: 11643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller

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Bundesministerium für Gesundheit
Informationen Sehr geehrter Herr Müller, die Organisationen, die den gesetzlichen Auftrag für den Aufbau der Tele…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Informationen
Datum
30. Juni 2016 15:49
Status
Sehr geehrter Herr Müller, die Organisationen, die den gesetzlichen Auftrag für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte haben, sind folgende: der GKV-Spitzenverband als die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie haben zu diesem Zweck die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) gegründet. Die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen führt das Bundesversicherungsamt. Bundesunmittelbar sind die Kassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Krankenkassen, deren Tätigkeitsgebiet auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterliegen der Landesaufsicht. Einzelheiten zu den Kosten für die gematik habe ich Ihnen bereits mitgeteilt. Es steht Ihnen frei, die gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls um Informationen zu ihren spezifischen Kosten zu bitten. Mit freundlichen Grüßen