Gesundheitskosten von Feuerwerk

Die jährlichen Gesundheitskosten, welche durch Feuerwerk entstehen. Hierzu zähle ich insbesondere die Kosten durch Luftschadstoffe und unmittelbaren Verletzungen (abgerissene Finger, Hände usw.). Es wird davon ausgegangen, dass diese Kosten die Allgemeinheit trägt, falls es doch eine Art Gesundheitsabgabe auf Feuerwerk geben sollte, bitte ich auch hier um eine Angabe des ungefähren finanziellen Volumens.

Ergebnis der Anfrage

Anstatt klar zu Antworten behauptet das Ministerium, dass es keine Anfrage wäre bzw. nur Informationen auf der Homepage zur Verfügung gestellte würden, weil man zu viel zu tun hätte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jährlichen Gesundheitskosten, wel…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Gesundheitskosten von Feuerwerk [#296243]
Datum
4. Januar 2024 10:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jährlichen Gesundheitskosten, welche durch Feuerwerk entstehen. Hierzu zähle ich insbesondere die Kosten durch Luftschadstoffe und unmittelbaren Verletzungen (abgerissene Finger, Hände usw.). Es wird davon ausgegangen, dass diese Kosten die Allgemeinheit trägt, falls es doch eine Art Gesundheitsabgabe auf Feuerwerk geben sollte, bitte ich auch hier um eine Angabe des ungefähren finanziellen Volumens.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 296243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296243/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhand…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Gesundheitskosten von Feuerwerk _ [#296243]
Datum
8. Januar 2024 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihre Mail vom 4. Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit Sehr geehrter Herr Scharfenort, wir nehmen B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre Mail vom 4. Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
9. Januar 2024 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 4. Januar 2024. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist grundsätzlich gerne bereit, Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese müssen auf Informationen, die Sie auf der Internetseite des BMG, www.bundesgesundheitsministerium.de, finden, begrenzt werden. Recherchen oder Antworten auf umfangreiche Fragen können nicht geleistet werden. Wir weisen auf die Möglichkeit der Eigenrecherche unter https://www.gbe-bund.de/gbe/pkg_isgbe5.prc_isgbe hin. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Mail vom 4. Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit [#296243] Guten Tag, die Antwort vom 8. …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Mail vom 4. Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit [#296243]
Datum
10. Januar 2024 09:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Antwort vom 8. Januar finde ich frech. Insbesondere der Vorwurf: "Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen" Es ging hier konkret um zwei Werte. 1. Gesundheitskosten durch Feuerwerk. (Wert in Euro oder liegt nicht vor) 2. Ob und wie hoch eine Gesundheitsabgabe ist. (Gibt es (+ Einnahmen) oder gibt es nicht) Da zu behaupten, dass wäre keine amtlichen Informationen ist unwahr. Die Informationen zu 1. liegen entweder vor oder wurden nie aufbereitet, wobei das auch eine amtliche Information wäre. Bei 2. ist die Information, ob es eine Gesundheitsabgabe gibt und wenn ja die Höhe. Wenn die Informationen auf Ihrer Webseite zu finden wären, hätte ich nicht gefragt. Außerdem begrenzt IFG/UIG keineswegs auf Informationen, die auf der Webseite einer Behörde sind, sondern auf alle Informationen der Behörde. Ein "Wir wollen nicht Antworten, weil wir zu viel zu tun haben" kann ich nicht nachvollziehen. Es ist verwunderlich, dass man derartig antwortet, anstatt klar zu sagen, ob man die Informationen hat oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 296243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296243/
Ulrich Scharfenort
AW: Ihre Mail vom 4. Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit [#296243] Guten Tag, meine Informationsf…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Ihre Mail vom 4. Januar 2024 an das Bundesministerium für Gesundheit [#296243]
Datum
6. Februar 2024 14:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesundheitskosten von Feuerwerk“ vom 04.01.2024 (#296243) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Auf meine Rückantwort/-frage haben Sie nicht reagiert https://fragdenstaat.de/anfrage/gesundheitskosten-von-feuerwerk/#nachricht-864398 Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage vom 4. Januar 2024. Die von Ih…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Gesundheitskosten von Feuerwerk [#296243]
Datum
7. Februar 2024 09:23
Status
image001.jpg
2,0 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage vom 4. Januar 2024. Die von Ihnen nachgefragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen