Gesundheitsschäden durch Arbeit in der Schwagnerschaft

Informationen insbesondere wissenschaftliche Studien oder Stellungnahmen zu arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in der Schwangerschaft seit 2012.

Ich bin insbesondere an der Zusendung von Informationen interessiert, die das Gesundheitswesen betreffen z.B. Nadelstichverletzungen, HIV-/Hepatitis-Infektionen, Aborte oder andere Fruchtschädigungen in der Alten- und Krankenpflege, Physiotherapie und anderen Gesundheitsfachberufen sowie im ärztlichen Bereich.

Zur Vermeidung etwaiger Kosten bitte ich zuvor um Übersendung einer Auflistung der bei Ihnen verfügbaren Daten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2015
  • Frist
    16. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen in…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
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Betreff
Gesundheitsschäden durch Arbeit in der Schwagnerschaft [#9779]
Datum
13. Mai 2015 10:24
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen insbesondere wissenschaftliche Studien oder Stellungnahmen zu arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in der Schwangerschaft seit 2012. Ich bin insbesondere an der Zusendung von Informationen interessiert, die das Gesundheitswesen betreffen z.B. Nadelstichverletzungen, HIV-/Hepatitis-Infektionen, Aborte oder andere Fruchtschädigungen in der Alten- und Krankenpflege, Physiotherapie und anderen Gesundheitsfachberufen sowie im ärztlichen Bereich. Zur Vermeidung etwaiger Kosten bitte ich zuvor um Übersendung einer Auflistung der bei Ihnen verfügbaren Daten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
AW: [Vorgang: 605149] Gesundheitsschäden durch Arbeit in der Schwagnerschaft [#9779] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
AW: [Vorgang: 605149] Gesundheitsschäden durch Arbeit in der Schwagnerschaft [#9779]
Datum
21. Mai 2015 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Email-Schreibens vom 13.05.2015. Ihre Angelegenheit wird zur Zeit geprüft. Selbstverständlich werden wir unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen und Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen, sofern wir über die von Ihnen erbetenen Daten verfügen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
AW: [Vorgang: 605149] Gesundheitsschäden durch Arbeit in der Schwangerschaft [#9779] Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Betreff
AW: [Vorgang: 605149] Gesundheitsschäden durch Arbeit in der Schwangerschaft [#9779]
Datum
1. Juni 2015 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben am 13. Mai 2015 über das Internetportal "Frag den Staat" einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, in dem Sie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) um die Übersendung von Informationen, insbesondere um die Überlassung von wissenschaftliche Studien oder Stellungnahmen zu arbeitsbedingten Gesundheitsschäden in der Schwangerschaft seit 2012 bzw. um die Überlassung von Informationen, die das Gesundheitswesen betreffen, wie z. B. Nadelstichverletzungen, HIV-/Hepatitis-Infektionen, etc., bitten. Nach Durchführung einer internen Abfrage, in der wir unsere Experten um Prüfung Ihres Anliegens gebeten haben, teilen wir Ihnen mit, dass die BAuA nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen verfügt bzw. derartige Informationen nicht in unseren Akten vorgehalten werden und wir Ihnen diese demzufolge auch nicht zur Verfügung stellen können. Wir bedauern, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können und verbleiben mit freundlichen Grüßen