Gesundheitsschutz – Bayerischen Bauordnung

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir mit, wann in der Bayerischen Bauordnung verankert wurde, dass bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten sind, dass die Gesundheit der Bewohner nicht (z. B. durch chemische Einflüsse) gefährdet wird.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Marion Stein
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, wann in der Bayerischen …
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Marion Stein
Betreff
Gesundheitsschutz – Bayerischen Bauordnung [#230572]
Datum
5. Oktober 2021 11:42
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir mit, wann in der Bayerischen Bauordnung verankert wurde, dass bauliche Anlagen so zu errichten und instand zu halten sind, dass die Gesundheit der Bewohner nicht (z. B. durch chemische Einflüsse) gefährdet wird. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein Anfragenr: 230572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230572/ Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrte Frau Stein, nach Art. 3 Bayer. Bauordnung sind Anlagen unter Berücksichtigung der Belange der Baukul…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Gesundheitsschutz – Bayerischen Bauordnung [#230572]
Datum
6. Oktober 2021 07:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, nach Art. 3 Bayer. Bauordnung sind Anlagen unter Berücksichtigung der Belange der Baukultur, insbesondere der anerkannten Regeln der Baukunst, so zu errichten und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. Dabei handelt es sich um die materiell-rechtliche Grundnorm des gesamten Bauaufsichtsrechts. In zahlreichen weiteren Vorschriften der Bayer. Bauordnung sowie von Verordnungen und Satzungen auf Grundlage der Bayer. Bauordnung werden die Anforderungen präzisiert. Die Grundnorm des Art. 3 Bayer. Bauordnung gibt es bereits seit sehr langer Zeit. Bereits die erste Fassung der Bayer. Bauordnung aus dem Jahr 1962 erhielt diese allgemeine Grundnorm, wenn auch mit anderem Wortlaut. Damals hieß es, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden. In Ihrer Anfrage stellen Sie zudem einen Antrag auf Aktenauskunft nach verschiedenen Normen. Weshalb Sie dies mit Ihrer eigentlichen Anfrage verknüpfen, erschließt sich nicht. Sollten Sie tatsächlich Aktenauskunft begehren, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, künftige Anfragen auf die eigentliche Anfrage zu beschränken. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
AW: Gesundheitsschutz – Bayerische Bauordnung [#230572] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnel…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Gesundheitsschutz – Bayerische Bauordnung [#230572]
Datum
6. Oktober 2021 08:50
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Können Sie mir bitte noch mitteilen, wann der derzeitige Sinngehalt des Art. 11 in die Bayer. Bauordnung aufgenommen wurde. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein PS: Der Antrag auf Aktenauskunft ist auf eine Standardformulierung von FragDenStaat zurückzuführen. Bitte entschuldigen Sie, dass ich diesen Passus nicht gelöscht habe. Anfragenr: 230572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230572/
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
AW: Gesundheitsschutz – Bayerische Bauordnung [#230572] Sehr geehrte Frau Stein, es gab bereits seit Einführung d…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Gesundheitsschutz – Bayerische Bauordnung [#230572]
Datum
6. Oktober 2021 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, es gab bereits seit Einführung der Bayer. Bauordnung jeweils eine Norm, die dem heutigen Art. 11 Bayer. Bauordnung vergleichbar war. Teilweise wurde dies in Art. 15, teilweise in Art. 16 Bayer. Bauordnung geregelt. In der ursprünglichen Fassung der Bayer. Bauordnung aus dem Jahre 1962 heißt es in Art. 15 Abs. 1: "Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, daß durch Wasser, Bodenfeuchtigkeit und fäulniserregende Stoffe, durch Einflüsse der Witterung, durch pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische oder physikalische Einflüsse keine erheblichen Gefahren oder Nachteile entstehen." Mit freundlichen Grüßen

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Marion Stein
AW: Gesundheitsschutz – Bayerische Bauordnung [#230572] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr s…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Gesundheitsschutz – Bayerische Bauordnung [#230572]
Datum
6. Oktober 2021 09:14
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 230572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230572/