Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM im BAIUDBw

Wie viele Tage fiel das Zivilpersonal des BAIUDBw durch Krankheit
im Jahr vor Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements,
im Jahr nach Einführung des BGM und
im Jahr 2020
durchschnittlich aus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Tage fi…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM im BAIUDBw [#232110]
Datum
31. Oktober 2021 23:06
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Tage fiel das Zivilpersonal des BAIUDBw durch Krankheit im Jahr vor Einführung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, im Jahr nach Einführung des BGM und im Jahr 2020 durchschnittlich aus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232110/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V4 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Okto…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM im BAIUDBw [#232110]
Datum
2. November 2021 09:10
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V4 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V4 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM i…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM im BAIUDBw [#232110]
Datum
5. Dezember 2021 21:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM im BAIUDBw“ vom 31.10.2021 (#232110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232110/
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM
Datum
7. Dezember 2021 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da interne Prüfungen erforderlich sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM
Datum
7. Dezember 2021 15:49
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da interne Prüfungen erforderlich sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM
Datum
7. Dezember 2021 15:49
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da interne Prüfungen erforderlich sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM
Datum
7. Dezember 2021 15:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug), um Sie über den Bearbeitungsstand zu unterrichten. Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da interne Prüfungen erforderlich sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM [#232110] Sehr geehrte Damen u…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM [#232110]
Datum
23. Januar 2022 20:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesundheitssituagion nach Einführung des BGM im BAIUDBw“ vom 31.10.2021 (#232110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232110/
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:23
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund dessen, dass Sie meine gestrigen E-Mails vermutlich nicht erreicht haben, übersende ich sie Ihnen noch einmal zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:23
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund dessen, dass Sie meine gestrigen E-Mails vermutlich nicht erreicht haben, übersende ich sie Ihnen noch einmal zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:23
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund dessen, dass Sie meine gestrigen E-Mails vermutlich nicht erreicht haben, übersende ich sie Ihnen noch einmal zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:23
Status
Sehr Antragsteller/in aufgrund dessen, dass Sie meine gestrigen E-Mails vermutlich nicht erreicht haben, übersende ich sie Ihnen noch einmal zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMV…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:28
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMV…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:28
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMV…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:28
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMV…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:28
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:31
Status
----- Weitergeleitet von Antje Keller/BMVg/BUND/DE am 26.01.2022 09:30 ----- Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>> Kopie: BMVg R I 1/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 26.01.2022 09:28 Betreff: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg Gesendet von: Antje Keller OFFEN – AMTS- & DIENSTGEHEIMNIS PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:31
Status
----- Weitergeleitet von Antje Keller/BMVg/BUND/DE am 26.01.2022 09:30 ----- Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>> Kopie: BMVg R I 1/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 26.01.2022 09:28 Betreff: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg Gesendet von: Antje Keller OFFEN – AMTS- & DIENSTGEHEIMNIS PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw,…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:31
Status
----- Weitergeleitet von Antje Keller/BMVg/BUND/DE am 26.01.2022 09:30 ----- Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>> Kopie: BMVg R I 1/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 26.01.2022 09:28 Betreff: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg Gesendet von: Antje Keller OFFEN – AMTS- & DIENSTGEHEIMNIS PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen

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Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg
Datum
26. Januar 2022 09:31
Status
----- Weitergeleitet von Antje Keller/BMVg/BUND/DE am 26.01.2022 09:30 ----- Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>>, <<E-Mail-Adresse>> Kopie: BMVg R I 1/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 26.01.2022 09:28 Betreff: Ihre Anträge vom 31. Oktober 2021: Gesundheitssituation nach Einführung des BGM im BAAINBw, BAPersBw, BAIUDBw, BMVg Gesendet von: Antje Keller OFFEN – AMTS- & DIENSTGEHEIMNIS PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V2 Az 39-22-17/A5/V3 Az 39-22-17/A5/V4 Az 39-22-17/A5/V5 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31. Oktober 2021 Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anträge vom 31. Oktober 2021 (Bezug). Die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen liegen im Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Diesbezügliche Daten sind bisher weder erhoben noch aufbereitet worden. Eine Generierung dieser Daten wird nach dem Informationsfreiheitsgesetz auch nicht geschuldet. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass im Rahmen einer gesundheitsökonomischen Studie im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) Auswertungen geplant sind, die teilweise auch die von Ihnen angesprochene Thematik betreffen. Die Ergebnisse dieser Studie werden aber voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 vorliegen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Informationen zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de kostenfrei einzusehen. Ich entschuldige mich für die lange Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen