Getränk Lumumba

die kluge Historikerin und ehemalige Stadträtin von Bautzen habe erkannt, dass der Begriff "Lumumba" im Zusammenhang mit dem Rum-Kakao Getränk rassistische Konnotationen aufweist. https://m.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/weihnachtsmaerkte-kakao-mit-schuss-rassismus-debatte-um-lumumba-86306824.bildMobile.html

Inwiefern gibt es bei der Stadt Mainz vor diesem Hintergrund Überlegungen, die Ausschankbetriebe zu einer Namensänderung zu bewegen – sei es durch Verpflichtung oder Selbstverpflichtung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die kluge Historikerin und ehemali…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Getränk Lumumba [#294092]
Datum
3. Dezember 2023 17:01
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die kluge Historikerin und ehemalige Stadträtin von Bautzen habe erkannt, dass der Begriff "Lumumba" im Zusammenhang mit dem Rum-Kakao Getränk rassistische Konnotationen aufweist. https://m.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/weihnachtsmaerkte-kakao-mit-schuss-rassismus-debatte-um-lumumba-86306824.bildMobile.html Inwiefern gibt es bei der Stadt Mainz vor diesem Hintergrund Überlegungen, die Ausschankbetriebe zu einer Namensänderung zu bewegen – sei es durch Verpflichtung oder Selbstverpflichtung?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294092/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten: Bei…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: Getränk Lumumba [#294092]
Datum
13. Dezember 2023 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten: Bei der Stadt Mainz gibt es bis jetzt keine diesbezüglichen Überlegungen. Mit freundlichen Grüßen