Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation in Rheinland-Pfalz im Jahre 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, in juris Rn. 53 und 71, nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die Alimentation durch die Besoldungsgesetzgeber auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht stellte zudem fest, dass der Besoldungsgesetzgeber soweit erforderlich auch über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus tätig werden muss, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten.
Für das Jahr 2022 wurde die Rheinland-pfälzische Besoldung und Versorgung entsprechend angepasst, ich verweise hier auf Drucksache 18/2300, des Landtages RLP vom 08.02.2022. In dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 wurden lediglich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder übernommen.
Mit der deutlichen Anhebung der Grundsicherung im Jahr 2023 und der sehr hohen Inflation scheint die Gesetzgebung aus dem Jahre 2022 bzgl. der Besoldung und Versorgung nicht mehr aktuell, sodass sich andere Bundesländer bereits mit Gesetzesentwürfen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung außerhalb der Tarifrunden beschäftigen, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten. Als Beispiel nenne ich hier die Drucksache 7/7122 des Thüringer Landtags vom 18.01.2023:
Nachrichtenbeitrag zu diesem Gesetzesentwurf:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-besoldung-buergegeld-100~amp.html
Hier erkennen also andere Bundesländer bereits ihre vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht an, die Besoldung und Versorgung über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus anzuheben, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewähren.
Anfrage:
Bestehen aktuell in Rheinland-Pfalz Gesetzesentwürfe zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahre 2023, die außerhalb der Umsetzung der Tarifergebnisse liegen?
Wenn ja, bitte senden Sie mir die Entwürfe zu oder nennen Sie mir eine Stelle wo ich diese beziehen kann.
Wenn nein, ist ein Prozess zu einem Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung, der außerhalb der Umsetzung der Tarifergebnisse liegt, in konkreter Planung und alsbald zu erwarten?
Ich bedanke mich bereits vorab für Ihre Antwort und verbleibe
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Januar 2023
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25. Februar 2023
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