Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation in Rheinland-Pfalz im Jahre 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, in juris Rn. 53 und 71, nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die Alimentation durch die Besoldungsgesetzgeber auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss.
Das Bundesverfassungsgericht stellte zudem fest, dass der Besoldungsgesetzgeber soweit erforderlich auch über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus tätig werden muss, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten.

Für das Jahr 2022 wurde die Rheinland-pfälzische Besoldung und Versorgung entsprechend angepasst, ich verweise hier auf Drucksache 18/2300, des Landtages RLP vom 08.02.2022. In dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 wurden lediglich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder übernommen.

Mit der deutlichen Anhebung der Grundsicherung im Jahr 2023 und der sehr hohen Inflation scheint die Gesetzgebung aus dem Jahre 2022 bzgl. der Besoldung und Versorgung nicht mehr aktuell, sodass sich andere Bundesländer bereits mit Gesetzesentwürfen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung außerhalb der Tarifrunden beschäftigen, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten. Als Beispiel nenne ich hier die Drucksache 7/7122 des Thüringer Landtags vom 18.01.2023:

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf

Nachrichtenbeitrag zu diesem Gesetzesentwurf:

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-besoldung-buergegeld-100~amp.html

Hier erkennen also andere Bundesländer bereits ihre vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht an, die Besoldung und Versorgung über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus anzuheben, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewähren.

Anfrage:
Bestehen aktuell in Rheinland-Pfalz Gesetzesentwürfe zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahre 2023, die außerhalb der Umsetzung der Tarifergebnisse liegen?
Wenn ja, bitte senden Sie mir die Entwürfe zu oder nennen Sie mir eine Stelle wo ich diese beziehen kann.
Wenn nein, ist ein Prozess zu einem Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung, der außerhalb der Umsetzung der Tarifergebnisse liegt, in konkreter Planung und alsbald zu erwarten?

Ich bedanke mich bereits vorab für Ihre Antwort und verbleibe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2023
  • Frist
    25. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Da…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation in Rheinland-Pfalz im Jahre 2023 [#268320]
Datum
22. Januar 2023 11:46
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 4. Mai 2020, Aktenzeichen 2 BvL 4/18, in juris Rn. 53 und 71, nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass die Alimentation durch die Besoldungsgesetzgeber auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Das Bundesverfassungsgericht stellte zudem fest, dass der Besoldungsgesetzgeber soweit erforderlich auch über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus tätig werden muss, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten. Für das Jahr 2022 wurde die Rheinland-pfälzische Besoldung und Versorgung entsprechend angepasst, ich verweise hier auf Drucksache 18/2300, des Landtages RLP vom 08.02.2022. In dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 wurden lediglich die Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Länder übernommen. Mit der deutlichen Anhebung der Grundsicherung im Jahr 2023 und der sehr hohen Inflation scheint die Gesetzgebung aus dem Jahre 2022 bzgl. der Besoldung und Versorgung nicht mehr aktuell, sodass sich andere Bundesländer bereits mit Gesetzesentwürfen zur Anpassung der Besoldung und Versorgung außerhalb der Tarifrunden beschäftigen, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewährleisten. Als Beispiel nenne ich hier die Drucksache 7/7122 des Thüringer Landtags vom 18.01.2023: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/90474/thueringer_gesetz_zur_gewaehrleistung_einer_verfassungsgemaessen_alimentation_im_jahr_2023_sowie_zur_aenderung_besoldungs_und_versorgungsrechtlicher_v.pdf Nachrichtenbeitrag zu diesem Gesetzesentwurf: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-besoldung-buergegeld-100~amp.html Hier erkennen also andere Bundesländer bereits ihre vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Pflicht an, die Besoldung und Versorgung über die Umsetzung der Tarifergebnisse hinaus anzuheben, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu gewähren. Anfrage: Bestehen aktuell in Rheinland-Pfalz Gesetzesentwürfe zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahre 2023, die außerhalb der Umsetzung der Tarifergebnisse liegen? Wenn ja, bitte senden Sie mir die Entwürfe zu oder nennen Sie mir eine Stelle wo ich diese beziehen kann. Wenn nein, ist ein Prozess zu einem Gesetzentwurf zur Besoldung und Versorgung, der außerhalb der Umsetzung der Tarifergebnisse liegt, in konkreter Planung und alsbald zu erwarten? Ich bedanke mich bereits vorab für Ihre Antwort und verbleibe
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268320/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre beiden Fragen beantworte ich gerne jeweils mit "Nein". Im Übrigen d…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation in Rheinland-Pfalz im Jahre 2023 [#268320]
Datum
24. Januar 2023 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre beiden Fragen beantworte ich gerne jeweils mit "Nein". Im Übrigen darf ich auf Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2022 und die entsprechende Beantwortung vom gleichen Tag Bezug nehmen. Mit freundlichen Grüßen