Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz

Gewährt das Land eine freie Filmwirtschaft? Wenn ja, inwieweit wird ein freier Wettbewerb von Produktion und Vertrieb auf nationaler und internationaler Ebene gewährleistet? Zu welchen Fördermaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz haben künstlerische Filmschaffende Zugang?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gewährt das …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz [#9624]
Datum
1. Mai 2015 15:43
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gewährt das Land eine freie Filmwirtschaft? Wenn ja, inwieweit wird ein freier Wettbewerb von Produktion und Vertrieb auf nationaler und internationaler Ebene gewährleistet? Zu welchen Fördermaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz haben künstlerische Filmschaffende Zugang?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewährleistung der freien Filmwirtschaft …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz [#9624]
Datum
6. Juni 2015 11:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz" vom 01.05.2015 (#9624) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2015. Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass es sich h…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz [#9624]
Datum
9. Juni 2015 16:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
GewhrleistungderfreienFilmwirtschaftinR.eml
6,0 KB
Sehr geehrte, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Mai 2015. Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um einen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) handelt. Nach § 1 LIFG ist Zweck des Gesetzes, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren. Dabei handelt es sich gem. § 3 Nr. 1 LIFG grundsätzlich um alle dienstlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Ich habe jedoch Ihre Anfrage an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen. Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit bitte ich innerhalb des Antrags um ergä…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz [#9624]
Datum
9. Juni 2015 18:30
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Hiermit bitte ich innerhalb des Antrags um ergänzende Auskunft. Welche Ergebnisse hat das Ministerium bzgl. der im GG verankerten Filmfreiheit in Rheinland-Pfalz bisher zusammengetragen? Bitte senden Sie mir diese zu. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 9624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewährleistung der freien Filmwirtsc…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz [#9624]
Datum
16. Juni 2015 14:24
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage "Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz" vom 01.05.2015 (#9624) wurde von Ihnen abgelehnt. Allerdings teilten Sie mir mit, dass Sie die Anfrage trotzdem an Fachabteilung weitergeleitet haben. Auch formulierte ich meine Anfrage bzgl. Ihrer Anmerkungen nochmals um. An einer Antwort wäre mir sehr gelegen. Deshalb teilen Sie mir bitte umgehend mit, ob ich in der Angelegenheit noch weitere Informationen erhalten werde. Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe Mit freundlichen Grüßen, Anfragenr: 9624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrte, das Grundrecht auf Filmfreiheit bindet den Staat bei allen Maßnahmen, die er zur Förderung des Fil…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
WG: Gewährleistung der freien Filmwirtschaft in Rheinland-Pfalz [#9624]
Datum
17. Juni 2015 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte, das Grundrecht auf Filmfreiheit bindet den Staat bei allen Maßnahmen, die er zur Förderung des Films ergreift. Hieraus entsteht allerdings kein grundrechtlicher Anspruch auf staatliche Förderung. Ergebnisse zur Filmfreiheit in Rheinland-Pfalz wurden nicht zusammengetragen. Zu den Maßnahmen für die Filmwirtschaft verweisen wir auf die Pressemeldung vom 15.08.2014: „Film- und Medienforum als Anlaufstelle für Filmemacher gestartet“, siehe http://www.mwkel.rlp.de/Aktuelles/Presse/Pressemeldungen/Film-und-Medienforum-als-Anlaufstelle-fuer-Filmemacher-gestartet/. Im Bereich des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz stehen die allgemeinen Förderprogramme des Landes auch Unternehmen der Filmwirtschaft zur Verfügung. Vorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen