Gewaltmonopol

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

Ich hatte Ihnen bereits vor einiger Zeit per Fax eine Anfrage zur Legitimierung des Gewaltsmonopols des Staates der Bundesrepublik Deutschland zu gesandt.
Leider haben Sie diese nicht beantwortet.

Daher stelle ich meine Fragen noch einmal:
1. Auf welcher gesetzlichen oder rechtlichen Grundlage beruht das Gewaltmonopols des Staates/BRD?
2. Welche Bedingungen, aus Sicht der Bürger, sind an dem Anspruch des Staates an das Gewaltmonopols geknüpft?
3. Was passiert, wenn der Staat/BRD das Gewaltmonopol, gemeint ist die Sicherheit der Bürger, nicht mehr erfüllen kann?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2018
  • Frist
    6. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> Ich hatte Ihnen bereits vor einiger Zeit per Fax…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewaltmonopol [#25918]
Datum
4. Januar 2018 19:40
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrt<< Anrede >> Ich hatte Ihnen bereits vor einiger Zeit per Fax eine Anfrage zur Legitimierung des Gewaltsmonopols des Staates der Bundesrepublik Deutschland zu gesandt. Leider haben Sie diese nicht beantwortet. Daher stelle ich meine Fragen noch einmal: 1. Auf welcher gesetzlichen oder rechtlichen Grundlage beruht das Gewaltmonopols des Staates/BRD? 2. Welche Bedingungen, aus Sicht der Bürger, sind an dem Anspruch des Staates an das Gewaltmonopols geknüpft? 3. Was passiert, wenn der Staat/BRD das Gewaltmonopol, gemeint ist die Sicherheit der Bürger, nicht mehr erfüllen kann? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewaltmonopol“ vom 04.01.2018 (#25918) wurde v…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gewaltmonopol [#25918]
Datum
2. März 2018 09:39
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gewaltmonopol“ vom 04.01.2018 (#25918) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen G. Antragsteller/in Anfragenr: 25918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2018 Siehe eingescannter Brief, 2 Seiten
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. Januar 2018
Datum
7. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Siehe eingescannter Brief, 2 Seiten