Ihre IFG-Anfrage zu Gewaltmeldungen an Schulen vom 9. August 2023
Sehr
<< Antragsteller:in >>
Ihren Antrag um Auskunft - zu Gewaltvorfällen an Schulen der Gefährdungsgrade II oder III in den Schuljahren 2020/2021, 2021/2022 und 2022/2023 - lehne ich ab.
Zur Begründung:
Seit dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2016/17 erfolgt keine hausinterne, zentrale statistische Erfassung und Auswertung von Gewaltmeldungen der Schulen durch die Senatsbildungsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Hintergrund für die Aussetzung der statistischen Erfassung und Auswertung der Gewaltmeldungen waren die Ergebnisse von zwei Evaluationen des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens für Gewalt, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen.
Die Ergebnisse der beiden Evaluationen sind auf den Seiten der Senatsbildungsverwaltung veröffentlicht:
https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/informationen-fuer-schulen/
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit 2019 eine Auswertung von Straftaten an Schulen auf Grundlage von Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) möglich ist. Durch die Senatsbildungsverwaltung wird seitdem auf diese Statistik verwiesen.
https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/
Bitte beachten Sie, dass die Auswertung von Straftaten an Schulen lediglich in der Langfassung des PKS-Berichts enthalten sind, nicht jedoch in der Kurzfassung.
Es entstehen keine Kosten durch die Ablehnung des Antrages.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin einzureichen.
Ich weise darauf hin, dass
- die Widerspruchsfrist gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der angegeben Frist eingereicht wird und
- für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten zwischen 10 und 50 Euro anfallen.
Mit freundlichen Grüßen