Gewerbeaufsicht der Stadt Mülheim an der Ruhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Mülheim an der Ruhr hat keine Gewerbeaufsicht. Trotz mehrerer Versuche zu erfahren, wer bei Verstößen eines Gewerbetreibenden zuständig ist , erhalte ich leider von der Stadt keinen Ansprechtpartner.

In dem öffentlichen Friedrich-Wennmann Schwimmbad der Stadt Mülheim sind die meisten Umkleideschränke wegen Defekt seit über einem Jahr nicht zubenutzen.

Wer wäre hier der Ansprechpartner, da der Gewerbetreibende dies nicht behebt, was zur Aufrechterhaltung eines geöffneten Schwimmbetriebs ja wohl notwendig wäre.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2024
  • Frist
    30. April 2024
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Frank Hauschild
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Frank Hauschild
Betreff
Gewerbeaufsicht der Stadt Mülheim an der Ruhr [#304231]
Datum
26. März 2024 10:00
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Mülheim an der Ruhr hat keine Gewerbeaufsicht. Trotz mehrerer Versuche zu erfahren, wer bei Verstößen eines Gewerbetreibenden zuständig ist , erhalte ich leider von der Stadt keinen Ansprechtpartner. In dem öffentlichen Friedrich-Wennmann Schwimmbad der Stadt Mülheim sind die meisten Umkleideschränke wegen Defekt seit über einem Jahr nicht zubenutzen. Wer wäre hier der Ansprechpartner, da der Gewerbetreibende dies nicht behebt, was zur Aufrechterhaltung eines geöffneten Schwimmbetriebs ja wohl notwendig wäre.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild Anfragenr: 304231 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304231/ Postanschrift Frank Hauschild << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Hauschild

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Hauschild, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreihe…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
AW: Gewerbeaufsicht der Stadt Mülheim an der Ruhr [#304231]
Datum
26. März 2024 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Hauschild, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 26.03.2024. Der Bezirksregierung Düsseldorf liegen die von Ihnen beantragten Informationen bzw. zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt keine Informationen vor. Ein Informationszugang ist daher nicht möglich. Ich werde Ihren Antrag an die Gewerbeabteilung der Stadt Mülheim an der Ruhr weiterleiten. Ich bedaure, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen