Gewerbegebiet Zusestraße

Meine Frage bezieht sich auf das Gewerbegebiet Köln Lövenich, im speziellen auf die Zusestraße. Hier gilt Tempo 50 und es gibt keine Gehwege. Ist es geplant dort noch einen Gehweg bis zwischen Kreisverkehr Ottostraße und Kölner Straße zu errichten? Wenn ja, können Sie mir bitte den entsprechenden Plan zukommen lassen? Wann ist die Umsetzung geplant?
In dem Umfeld gibt es ja zwei Schulen, daher die Frage.
Zudem würde ich gerne wissen ob neben der Zustraße auf dem Grünstreifen geparkt werden darf oder ob dies eigentlich nicht zulässig ist? Es fällt auf, dass die dortigen Autohändler ihre Fahrzeuge auf dem Grünstreifen abstellen. Dies behindert Fußgänger zusätzlich.
Danke für die Informationen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Me…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewerbegebiet Zusestraße [#305126]
Datum
5. April 2024 11:29
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Frage bezieht sich auf das Gewerbegebiet Köln Lövenich, im speziellen auf die Zusestraße. Hier gilt Tempo 50 und es gibt keine Gehwege. Ist es geplant dort noch einen Gehweg bis zwischen Kreisverkehr Ottostraße und Kölner Straße zu errichten? Wenn ja, können Sie mir bitte den entsprechenden Plan zukommen lassen? Wann ist die Umsetzung geplant? In dem Umfeld gibt es ja zwei Schulen, daher die Frage. Zudem würde ich gerne wissen ob neben der Zustraße auf dem Grünstreifen geparkt werden darf oder ob dies eigentlich nicht zulässig ist? Es fällt auf, dass die dortigen Autohändler ihre Fahrzeuge auf dem Grünstreifen abstellen. Dies behindert Fußgänger zusätzlich. Danke für die Informationen,
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305126/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gehweg an der Zusestraße. Die Zusestraße…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Cr / Gewerbegebiet Zusestraße [#305126]
Datum
16. April 2024 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gehweg an der Zusestraße. Die Zusestraße in Köln-Lovenich wurde bisher nur als Baustraße provisorisch ausgebaut. Es ist für den endgültigen Ausbau beabsichtigt, dass die Zusestraße beidseitig Gehwege und Parkstände erhält. In Neubaugebieten werden Straßen in der Regel erst fertig gestellt, wenn die Hochbaumaßnahmen zu einem hohen Anteil abgeschlossen sind. Würden die Gehwege direkt hergestellt, wären sie nach Abschluss der Hochbautätigkeiten sanierungsbedürftig. Das ist leider wirtschaftlich nicht darstellbar. Mit der Planung der Gehwege soll in diesem Jahr begonnen werden. Die Umsetzung erfolgt dann voraussichtlich ab 2026. Auf Gehwegen und Grünstreifen darf grundsätzlich nicht geparkt werden. Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen ebenfalls nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen