Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern

Die im Stadtrat am 31.01.2022 von der Fa. FIRU vorgestellte

- vollständige Studie inklusive aller Anlagen, sowie
- die Herleitung der Entwicklungsempfehlung und -prioritäten und die
- Präsentation dazu

unter dem Präsentationstitel:

„Interkommunale (flächenübergreifende) Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern“ - „Konversionsflächenkataster für den Landkreis Kaiserslautern“

Da diese Dokumente augenscheinlich bereits digital vorliegen, bitte ich um deren elektronische Zusendung und zur Verfügungstellung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die im Stadtra…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern [#241735]
Datum
23. Februar 2022 11:55
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die im Stadtrat am 31.01.2022 von der Fa. FIRU vorgestellte - vollständige Studie inklusive aller Anlagen, sowie - die Herleitung der Entwicklungsempfehlung und -prioritäten und die - Präsentation dazu unter dem Präsentationstitel: „Interkommunale (flächenübergreifende) Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern“ - „Konversionsflächenkataster für den Landkreis Kaiserslautern“ Da diese Dokumente augenscheinlich bereits digital vorliegen, bitte ich um deren elektronische Zusendung und zur Verfügungstellung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpo- tentialstudie für Stadt und Landkreis Kai…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Datum
23. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
730,3 KB
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpo- tentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern Sehr Antragsteller/in über die Plattform „fragdenstaat.de“ hatten Sie mit E-Mail vom 23.02.2022 darum gebeten, Ihnen die von der Firma FIRU in der Sitzung des Stadtrates am 31.01.2022 vorgestellte Studie „Interkommunale flächenübergreifende Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern — Konversionsflachenkataster für den Landkreis Kaiserslautern“ und die dazugehörigen Anlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Kaiserslautern hat auf die Studie der Firma FIRU kein Urheber- recht und kann Ihnen deshalb die gewünschten Unterlagen/Dateien nicht zukommen lassen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die Firma FIRU. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Sie haben mir mitgeteilt, dass weder di…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern [#241735]
Datum
7. März 2022 14:54
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Sie haben mir mitgeteilt, dass weder die Stadtverwaltung noch ein öffentlich kontrolliertes Unternehmen das Urheberrecht an der betroffenen Studie haben. Ich gehe davon aus, dass Sie damit auch Veröffentlichung und Verbreitung einschließen. Da die Studie auszugsweise in öffentlicher Sitzung im Stadtrat vorgestellt wurde und die öffentlichen Gremien diese Studie auf Vorlage des Oberbürgermeisters und der Verwaltung als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Bauleitplanung verwenden sollen, darf angenommen werden, dass das öffentliche Interesse an dieser Studie das Urheberrecht eines privaten Dritten überwiegt. Vor allem, da dieses Unternehmen die Studie selbst teilweise bereits in der Öffentlichkeit mit dem zuvor genannten Zwecke präsentiert hat. Ich bitte Sie daher (erneut darum) als zuständige Stelle nach LTranspG die Zurverfügungstellung dieser Studie mit dem Urheber zu regeln. Weiterhin bitte ich angesichts der von Ihnen mitgeteilten Sachlage um die Informationen wer Auftraggeber dieser Studie ist, wer diese Studie finanziert hat und Falle eines beteiligten, transparenzpflichtigen (öffentlichen) Auftraggebers warum das Veröffentlichungsrecht unüblicher Weise beim Auftragnehmer liegt. Für die Beantwortung meiner Anfrage auf elektronischem Wege an diese Email-Adresse wäre ich Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241735/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie fur Stadt und Landkreis Kaise…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie fur Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Datum
10. März 2022
Status
Warte auf Antwort
wie wir bereits in unserem Schreiben vom 23.02.2022 mitgeteilt haben, liegt das Urheberrecht für die Potentialanalyse bei der Firma FIRU, die diese Studie erstellt hat. Auftraggeber für die Studie war die WFK. Die Studie ist nicht Bestandteil der Stadtratssitzung gewesen. Die Unterlagen, die in der Sitzung des Stadtrates am 31.01.2022 vorgestellt wurden sind im Ratsinformationssystem unter folgendem Link https://ris.kaiserslautern.de/buergerinfo/vo0050.asp_kvonr=9982 öffentlich zuganglich.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern“ [#241735]
Datum
1. April 2022 12:30
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241735/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil aus meiner Sicht die Verwaltung keine erkennbare Bemühungen zur Erlangung eines öffentlichen Nutzungsrechts unternommen hat, das öffentliche Interesse an der Veröffentlichung der Potentialanalyse für Gewerbegebiete überwiegt und die Ablehnung unnachvollziehbar begründet ist. Ich habe selbst an der öffentlichen Stadtratssitzung am 31.01.2022 teilgenommen und es liegen mir zu privaten Zwecken angefertigte Fotos der Titelfolie zum Vortrag der mit der Potentialanalyse beauftragten Fa. FIRU vor. Die Analyse wurde auszugsweise in der Sitzung vorgestellt. Meiner Erkenntnis nach wurde einigen Stadträten auf mehrfachen Wunsch hin ein individuelles Nutzungsrecht an der Analyse über einen Vertrag zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung unterstellt überraschend in ihrer zweiten Antwort, dass die genannte Potentialanalyse nicht in der og. Sitzung behandelt wurde. Im angegebenen RIS-Portal finden sich auch konsequenterweise gar keine Unterlagen zur in der Sitzung präsentierten Analyse. In der ersten Antwort war davon noch keine Rede. Die bereitgestellten Informationen sind offenkundig unvollständig und das nachweisliche Vorhandensein dieser fehlenden Informationen wird bestritten. Ich bin der Ansicht, dass die Verwaltung ihrer rechtmäßigen und richtigen Auskunftspflicht nicht nachkommt und ich fühle mich durch die zu vor genannten Informationen zu Unrecht durch die Behörde getäuscht. Als Bürger - finde ich - habe ich ein Anrecht darauf mich auf die rechtmäßige und richtige Auskunftspflicht von Beamten und einer staatlichen Behörde verlassen zu dürfen und zu können. Ich frage mich ob die Behörde und die antwortende Beamtin ihrer Amtspflicht mir gegenüber in diesem Sinne nachgekommen ist. Insbesondere stelle ich mir die Frage erneut, weil sich die gleiche Behörde mehrfach bei anderen Anfrage im vergangenen Jahr bereits in ähnlicher Weise verhalten hat. Die betroffene Analyse soll als Grundlage der strategischen Gewerbeflächenentwicklung in Stadt und Landkreis Kaiserslautern dienen. Sie soll zukünftig Raumordnungsverfahren und Bauleitplanung begründen, für Verwaltung und Politik die Handlungsmöglichkeiten definieren. Aus meiner Sicht liegt hier ein nachvollziehbares öffentliches Interesse an der Studie selbst und den verwendeten Methoden, Grundlagen und Annahmen vor. Ohne diese Kenntnis ist ein Mitwirken und ein transparentes Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit unmöglich. Zwingend dabei zu treffende Abwägungsentscheidungen der demokratischen Gremien können ohne die Grundlage zu kennen nicht öffentlich begleitet werden, Anhörungen nicht erfolgen. Eine Auseinandersetzung im politischen Raum kann ebenfalls nicht stattfinden. Für mich überwiegt hier das öffentliche Interesse gegenüber Drittbelangen. Die städtische Tochtergesellschaft WFK war Auftraggeberin der Analyse. Die Nutzungsrechte scheinen augenscheinlich die öffentliche (Teil-)Präsentation im Rat, die Nutzung in den Verwaltungen und die Nutzung von Mandatstragenden einzuschließen. Die Verwaltung hat keine für mich erkennbaren Schritte unternommen um weitere Veröffentlichungsrechte zu erlangen. Dabei hätte sie vom Inhaber des Urheberrechts ein Nutzungsrecht einräumen lassen können, das eine Nutzung durch mich als Antragsteller mit umfasst. Auch habe ich keine Antwort auf meine Frage erhalten, warum die Einräumung von Nutzungsrechten nicht wie üblich bereits im Werkvertrag mit dem Urheber unter Beachtung der urheberrechtlichen Vorschriften erfolgte. In diesem Fall hätte dem Informationsbegehren kein Schutz des geistigen Eigentums entgegengestanden, da die WFK und damit die transparenzpflichtige Stelle Inhaber der Verwertungsrechte geworden ist. Da die Behörde facto eine Ablehnung ausspricht, müsste sie nach LTranspG auch auf den möglichen Rechtsbehelf hinweisen. Da dies in der Vergangenheit bereits mehrfach unterblieben ist und die Behörde sich erst nach der Vermittlung durch Ihre Stelle konform verhalten hat, stelle ich mir die Frage ob die Auskunftstelle und der ihr vorstehende Oberbürgermeister letztlich systematisch verhindern versuchen der Erfüllung von Transparenz und Informationsgesuchen nachzukommen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 241735.pdf - 2022-02-23_2-firu.pdf - 2022-03-10_1-2022-03-10-aw-stv-firu.pdf Anfragenr: 241735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241735/
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AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller…
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Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#241735]
Datum
7. Mai 2022 11:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Vermittlungsbemühung. Haben Sie inzwischen eine Antwort erhalten bzw. Neuigkeiten in der Angelegenheit? Ihre Fristsetzung ist bereits seit über zwei Wochen überschritten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 241735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241735/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie fur Stadt und Landkreis Kaise…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Studie der Firma FIRU zur Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie fur Stadt und Landkreis Kaiserslautern
Datum
17. Mai 2022
Status
527,6 KB
593,7 KB
541,2 KB
716,0 KB
552,9 KB
954,0 KB
787,8 KB
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955,5 KB
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887,8 KB
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589,8 KB
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825,4 KB
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846,2 KB
747,7 KB
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398,2 KB
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398,9 KB
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die Fa. FIRU hat uns mitgeteilt, dass die Dokumentation zur 0.g. Studie in einer Cloud hinterlegt ist. Sie finden diese unter dem nachfolgenden Link https://tinyurl.com/GFPA-FIRU. In diesem Datenraum liegen alle Unterlagen (Anlagen, Berichte usw.) zur 0o.g. Potentialanalyse. Diese Dateien finden sich auch alle hier im Anhang.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde vom 09.05.2022 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die I…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde vom 09.05.2022
Datum
27. Mai 2022 08:07
Status
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920-131 Telefax: (06131) 8920-299 Datum: 27.05.2022 Gesch.Z.: 4.03.22.056 Ihr Zeichen: (<<E-Mail-Adresse>> / << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>) Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde vom 09.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde, die unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt wird, hat mir die Stadt Kaiserslautern mittlerweile geantwortet und mir ein Schreiben vom 17.05.2022 übermittelt, mit dem Ihnen die begehrten Informationen bereitgestellt wurden. Ich gehe daher davon aus, dass Ihre Anfrage damit erledigt ist und sehe daher das informationsfreiheitsrechtliche Vermittlungsverfahren als beendet an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde vom 09.05.2022 [#241735] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie g…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde vom 09.05.2022 [#241735]
Datum
2. Juni 2022 11:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie gehen richtig davon aus, dass die Studie nun zur Verfügung gestellt wurde. Ich danke Ihnen sehr für Ihre erfolgreiche Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 241735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241735/

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